In den zurückliegenden Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Im Gesundheitswesen wird die digitale Infrastruktur weiter ausgebaut. Leiharbeiter haben nach einer Beschäftigung von 18 Monaten Anspruch auf eine Festanstellung. Besser geschützt werden künftig Opfer von Stalking. Im Einzelnen:
Am 1. April in Kraft getreten ist das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen. Wenn Leiharbeitnehmer künftig länger als 18 Monate im gleichen Betrieb arbeiten, müssen sie übernommen werden. Spätestens nach neun Monaten haben sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit. Zudem definiert das Gesetz den Begriff des Arbeitnehmers, um missbräuchliche Gestaltungen des Fremdpersonaleinsatzes durch Beschäftigung in vermeintlich selbstständigen Dienst- oder Werkverträgen zu verhindern.
- Schonvermögen in der Sozialhilfe
Der Vermögensfreibetrag von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe ist mit dem 1. April von 2.600 EUR auf 5.000 EUR angehoben worden. Davon sollen Menschen mit Behinderung profitieren, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der erhöhte Freibetrag gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigen, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.
- Digitalisierung im Gesundheitswesen
Im April tritt eine weitere Stufe des sog. E-Health-Gesetzes von 2015 in Kraft. Danach erhalten Vertragsärzte für Video-Sprechstunden zur Nachsorge und Telekonsile zur Auswertung von Röntgenbefunden nun eigene Abrechnungspositionen. Das soll vor allem solchen Patienten die Arztkonsultation erleichtern, die nicht mobil sind oder im ländlichen Raum leben.
Bereits am 10. März ist eine Änderung im Strafrecht in Kraft getreten, die die Opfer von Nachstellungen besser schützen soll. Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es jetzt, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen. Auf dessen tatsächliches Verhalten kommt es nun nicht mehr an.
Ebenfalls seit dem 10. März in Kraft ist ein neues Gesetz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Es schafft die Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung und erlaubt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes.
[Quelle: Bundesregierung]