Die EU-Kommission will den sozialen Schutz für Arbeitnehmer und Selbstständige in der EU stärken. Dazu hat sie Mitte März die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgeschlagen und eine Empfehlung vorgelegt, wie Arbeitnehmer und Selbstständige besseren Zugang zum Sozialschutz bekommen.
Die Europäische Arbeitsbehörde soll den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den nationalen Verwaltungen helfen, die Chancen der Freizügigkeit optimal zu nutzen und eine faire Arbeitskräftemobilität zu gewährleisten. Es werden drei Ziele verfolgt:
- Die Europäische Arbeitsbehörde soll die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen über Arbeits-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren. Außerdem soll sie Informationen über Rechte und Pflichten bereitstellen, die mit dem Leben, Arbeiten und/oder der unternehmerischen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU verbunden sind.
- Die Behörde soll auch die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten fördern. Sie soll sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften zur Mobilität leicht nachvollziehbar sind.
- Schließlich soll die Europäische Arbeitsbehörde in grenzüberschreitenden Streitfällen vermitteln und auf Lösungen hinwirken.
Ihre Arbeit als dezentrale EU-Agentur soll die Europäische Arbeitsbehörde nach Abschluss des entsprechenden EU-Gesetzgebungsverfahrens aufnehmen können.
Der in der Kommission für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis erläuterte: "Europa ist nun auf stetigem Wachstumskurs und die Beschäftigungszahlen steigen, doch müssen wir dafür sorgen, dass das Wachstum inklusiver ist und allen zugutekommt. In diesem Paket werden eine Reihe von Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels aufgezeigt: sicherstellen, dass die Regeln für das Leben und Arbeiten in der Europäischen Union allgemein bekannt sind und durchgesetzt werden; die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte weiterverfolgen; generell starke Impulse für soziale Rechte geben; den Schwerpunkt auf den Zugang zu Sozialschutz legen. Ein stärkeres soziales Europa ist ein nachhaltigeres Europa."
Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: "Mit unserem Vorschlag für den Zugang zum Sozialschutz stellen wir außerdem gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sicher, dass niemand zurückgelassen wird. Wir wollen gewährleisten, dass alle Menschen Zugang zu angemessenen Leistungen haben, unabhängig davon, wie sich die neue Arbeitswelt entwickelt."
Gleichzeitig hat die Kommission auch eine Empfehlung vorgelegt, wie die Mitgliedstaaten allen Arbeitnehmern und Selbstständigen Zugang zum Sozialschutz ermöglichen können. Insbesondere betrifft der Vorschlag diejenigen, die aufgrund ihres Beschäftigungsstatus bislang nicht ausreichend durch die Systeme der sozialen Sicherheit abgesichert sind. Die Empfehlung sieht vor:
- formale Lücken bei der Absicherung zu schließen, so dass sich Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, entsprechenden Sozialversicherungssystemen anschließen können;
- ihnen eine angemessene tatsächliche Absicherung anzubieten, damit sie geeignete Ansprüche aufbauen/geltend machen können;
- die Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen von einem Arbeitsplatz zum nächsten zu erleichtern;
- Arbeitnehmer und Selbstständige klar über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen zu informieren.
Die Kommission verweist darauf, dass sich derzeit fast 40 % der Beschäftigten in der EU entweder in einem atypischen Arbeitsverhältnis befinden oder selbstständig sind. Diese Beschäftigten seien sozial nicht immer gut abgesichert und hätten keine Arbeitslosenversicherung oder keinen Zugang zu Rentenansprüchen. Die Vorschläge der Kommission bedürfen noch der Zustimmung des EU-Parlaments bzw. des Rats, sollen nach ihrer Vorstellung aber bereits 2019 zur Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde führen.
[Quelle: EU-Kommission]