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ZAP 8/2018, Anwaltsmagazin / 8 EU will Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde

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Die EU-Kommission will den sozialen Schutz für Arbeitnehmer und Selbstständige in der EU stärken. Dazu hat sie Mitte März die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgeschlagen und eine Empfehlung vorgelegt, wie Arbeitnehmer und Selbstständige besseren Zugang zum Sozialschutz bekommen.

Die Europäische Arbeitsbehörde soll den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den nationalen Verwaltungen helfen, die Chancen der Freizügigkeit optimal zu nutzen und eine faire Arbeitskräftemobilität zu gewährleisten. Es werden drei Ziele verfolgt:

  • Die Europäische Arbeitsbehörde soll die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen über Arbeits-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren. Außerdem soll sie Informationen über Rechte und Pflichten bereitstellen, die mit dem Leben, Arbeiten und/oder der unternehmerischen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU verbunden sind.
  • Die Behörde soll auch die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten fördern. Sie soll sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften zur Mobilität leicht nachvollziehbar sind.
  • Schließlich soll die Europäische Arbeitsbehörde in grenzüberschreitenden Streitfällen vermitteln und auf Lösungen hinwirken.

Ihre Arbeit als dezentrale EU-Agentur soll die Europäische Arbeitsbehörde nach Abschluss des entsprechenden EU-Gesetzgebungsverfahrens aufnehmen können.

Der in der Kommission für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis erläuterte: "Europa ist nun auf stetigem Wachstumskurs und die Beschäftigungszahlen steigen, doch müssen wir dafür sorgen, dass das Wachstum inklusiver ist und allen zugutekommt. In diesem Paket werden eine Reihe von Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels aufgezeigt:...

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