1 Neuregelungen im April

Im April sind einige Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen den Verbraucherschutz und Unternehmensneugründungen. Im Einzelnen:

  • Lebensmittelrecht

Seit dem 11. April müssen Lebensmittelhersteller europaweit Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der krebserzeugende Acrylamidgehalt sinken, der beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten entsteht.

  • Nutzung von Online-Diensten im EU-Raum

Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich seit dem 1. April auch im EU-Ausland nutzen. Für das Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt. Ursprünglich sollte die Regelung bereits am 20. März in Kraft treten (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 6/2018, S. 266).

  • Anschubfinanzierung von Start-Up-Unternehmen

Unternehmensneugründungen erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 soll die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase von Unternehmen geschlossen werden. Zur Verfügung stehen 790 Mio. EUR aus dem ERP-Sondervermögen. Das Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten.

[Quelle: Bundesregierung]

2 Kaum noch Zuwachs bei den Anwaltszulassungen

Die 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und die Rechtsanwaltskammer beim BGH verzeichneten zum 1.1.2018 insgesamt 165.857 Mitglieder, davon 164.656 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg um 0,18 %.

Damit bestätigt sich der Trend der vergangenen Jahre, in denen der Zuwachs stets abgenommen hatte. Von 2016 auf 2017 hatte sich die Anzahl der Mitglieder noch um 0,42 % erhöht. Zum 1.1.2015 war der Zuwachs erstmals auf unter 1 % gefallen.

Die Statistik zeigt auch, dass sich die Zusammensetzung der Mitglieder im Jahr 2017 weiter verschoben hat. Der Anteil der klassischen – niedergelassenen – Rechtsanwälte ging von zuvor 154.711 auf nunmehr knapp 150.000 zurück. Die Zahlen der als reine Syndikusrechtsanwälte bzw. als Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt (sog. Doppelzulassung) zugelassenen Mitglieder stiegen dagegen deutlich an (von 957 auf 1.975 bzw. von 8.738 auf 12.079). Damit macht die Gesamtzahl von 14.054 Syndikusrechtsanwälten mittlerweile einen Anteil von 8,5 % an den insgesamt 164.656 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus. Berücksichtigt man, dass die in Unternehmen und Verbänden tätigen Syndikusanwälte noch über eine alte Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung Bund verfügen und daher noch keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragt haben, dürfte der Anteil der Syndikusrechtsanwälte bundesweit sogar bei gut 20–25 % liegen.

Spitzenreiter, was den Mitgliederzuwachs angeht, ist die Rechtsanwaltskammer München, die eine Zunahme von 1,18 % verzeichnete. Schlusslichter sind hingegen die Kammern in Mecklenburg-Vorpommern (- 2,26 %) und Sachsen (- 2,27 %). Insgesamt haben 17 Rechtsanwaltskammern einen Rückgang ihrer Mitglieder zu verzeichnen, nur 11 Kammern einen Zuwachs.

Die größte Rechtsanwaltskammer ist weiterhin München mit 21.665 Mitgliedern, die kleinste ist Zweibrücken mit 1.433 Mitgliedern. Besonders interessant ist dabei, dass die sieben größten Rechtsanwaltskammern, mit über 10.000 Mitgliedern insgesamt, jetzt 62,9 % aller Rechtsanwälte vertreten (104.407 von 165.857), die übrigen 17 regionalen Kammern dagegen nur die restlichen 37,1 %.

[mwh]

3 Bundesjustizministerin will Schwerpunkt auf Verbraucherschutz legen

Die neue Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley will den Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Amtstätigkeit machen. Dies kündigte sie in ihrer Antrittsrede an. Katarina Barley hat am 14. März das Amt als neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz angetreten. Sie folgt auf Heiko Maas, der das Ressort seit Dezember 2013 führte und nun zum Außenminister ernannt wurde.

Zuvor war Frau Dr. Barley Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und leitete geschäftsführend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Von Dezember 2015 bis Juni 2017 war sie Generalsekretärin der SPD. Die gelernte Juristin ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestags. Zuvor arbeitete sie als Referentin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz und als Richterin am Landgericht Trier sowie am Amtsgericht Wittlich.

In ihrer Antrittsrede am 15. März kündigte sie an, sich neben der Rechtspolitik insbesondere auch für den Verbraucherschutz stark zu machen. Denn, so die Ministerin, wie eine starke Justiz sei auch ein wirkungsvoller Verbraucherschutz vor allem eine Frage der Gerechtigkeit. "Ich will – obwohl Juristin durch und durch – den Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt meiner zukünftigen Arbeit machen. Der Koalitionsvertrag hat im Bereich der Verbraucherpolitik viele Ziele definiert, die es nun zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger rasch und engagiert anzugehen gilt. Ich denke hier vor alle...

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