Die Erstauflage dieses Werks erschien bereits 1979, es hat also gute 40 Jahre Entwicklung im Bereich der Anwaltshaftung mitgemacht. In dieser Zeit hat es deutlich vom Umfang her zugelegt, was nicht zuletzt natürlich an den Veränderungen des anwaltlichen Berufsrechts und der Fülle an gerichtlichen Entscheidungen liegt. Der Inhalt sollte eigentlich Standard-Basiswissen für Rechtsanwälte sein, was allerdings auch heutzutage noch immer nicht in ausreichendem Maße der Fall ist. Aus diesem Grund ist der Stoff nahezu als Pflichtlektüre zu betrachten. Denn dieses Werk behandelt nicht nur die Fälle, in denen etwas schiefgelaufen ist, in denen Fehler passiert sind. Nach einem kurzen Überblick über die Stellung des Anwalts sowie einer Abgrenzung zu vergleichbaren Berufen (z.B. Notaren), erfolgt eine dezidierte Ausarbeitung der vertraglichen Grundlagen in der Beziehung zum Mandanten sowie der daraus resultierenden anwaltlichen Pflichten. Nachdem also aufgezeigt wird, wie es eigentlich laufen soll, folgen gleich im Anschluss Ausführungen zur Haftung aus dem Mandatsverhältnis, gegenüber Dritten und für andere Personen, wie beispielsweise für Mitgesellschafter oder für Angestellte. Man ist geneigt zu sagen, dass selbstverständlich auch Informationen rund um die Berufshaftpflichtversicherung nicht fehlen. Abgerundet wird der erste Teil des Werks von nützlichem Hintergrundwissen zu den praxisrelevanten Beweis- und Verjährungsfragen. Der zweite Teil behandelt dagegen die typischen gerichtlichen und außergerichtlichen Haftungsfallen, sowohl materiellrechtlicher als auch prozessrechtlicher Natur. Damit kristallisiert sich insb. dieser zweite Part des Werks als besonders wertvoll heraus. Nicht zuletzt aufgrund der enorm langen Präsenz auf dem Markt kann dieses Buch wohl als Standardwerk zum Thema Anwaltshaftung bezeichnet werden. Diesen Reichtum an Erfahrung merkt man ihm auch wohltuend an, es wird sich auf das Wesentliche und praktisch Bedeutsame konzentriert. Vielleicht würden aber Formulierungsbeispiele bzw. -muster, etwa für Klauseln in Mandatsbedingungen oder für Antwortschreiben auf Regressforderungen, in einer der kommenden Auflagen einen willkommenen Zusatz bedeuten. Aber das ist „Jammern auf hohem Niveau”, bereits jetzt kann, nein muss man mit diesem Werk insgesamt äußerst zufrieden sein. Die Investition des Kaufpreises lohnt sich auf jeden Fall – und das nicht erst, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen” ist.
RA Michael Rohrlich, Würselen