Trotz aller Medienberichte ist autonomes Fahren mit Kraftfahrzeugen aktuell noch weitgehend eine Zukunftsvision. Bereits im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber aber in §§ 1a bis 1c StVG eine rechtliche Grundlage für das hoch- oder vollautomatisierte Fahren geschaffen. Das vorliegende Werk widmet sich den technischen Grundlagen, Rechtsproblemen und Rechtsfolgen des automatisierten Fahrens. Die ersten beiden Kapitel behandeln eingehend die tatsächlichen Grundlagen und Perspektiven des autonomen Fahrens. Der Schwerpunkt der folgenden rechtlichen Grundlagen liegt beim Zivilrecht. Neben der Halterhaftung geht es dabei vorrangig um die Fahrerhaftung und die Frage, welche Konsequenzen sich aus den neuen gesetzlichen Regeln zum automatisierten Fahren ergeben. Auch die Themenkreise Produkt- und Produzentenhaftung, Privatversicherungsrecht, Marktrecht und Verbraucherschutz, Arbeitsrecht sowie Datenschutzrecht werden eingehend dargestellt. Der verwaltungsrechtliche Abschnitt befasst sich mit Auswirkungen der Grundrechte sowie Fragen der Zulassung autonomer Fahrzeuge. Naturgemäß besitzen strafrechtliche Fragestellungen in diesem Bereich eine besondere Brisanz, was durch einige tödliche Unfälle in den USA verstärkt wird. Nach Darstellung der klassischen Elemente der Fahrlässigkeitsdogmatik führt Prof. Dr. Susanne Beck deren vermeintlich erforderliche Adaption auf das autonome Fahren insb. im Bereich der Zurechnung und des erlaubten Risikos durch. Hierbei werden Problemfelder und durchaus relevante Kriterien benannt, wobei die Verfasserin ausdrücklich betont, keine endgültigen Lösungen gefunden zu haben. Allerdings ist besondere Vorsicht bei solchen Adaptionen, sprich Veränderungen der Fahrlässigkeitsdogmatik geboten. Nicht das Recht folgt der Technik, sondern die Technik dem Recht. Das wird auch bei den behandelten „Dilemma-Situationen” deutlich (Ausweichen vor einem Fußgänger auf der Straße nur bei Verletzung/Tötung anderer Personen möglich). Ich hätte zudem die Behandlung von reinen Handlungsdelikten erwartet (etwa §§ 316 StGB, 21 StVG), wobei das Merkmal des „Führens” unter Rückgriff auf den Handlungsbegriff von Bedeutung ist. Das dürfte in einer sicher zu erwartenden Neuauflage noch folgen. Sicher gegenwärtig noch kein Werk für die alltägliche Praxis, wird das Buch zukünftig ein Standardwerk sein, sobald das autonome Fahren seinen Weg in den Alltag findet. Es lohnt eine Anschaffung schon heute.
Richter am Amtsgericht Dr. Axel Deutscher, Bochum