Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt sind immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen. Während die Grundverfügung oftmals unproblematisch ist, entsteht nicht selten Streit darüber, ob eine Nebenbestimmung rechtmäßig ist bzw. die Behörde ermessensfehlerfrei gehandelt hat.
Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfüllt werden, § 36 Abs. 1 VwVfG.
Hinweis:
Die Beschäftigungserlaubnis für einen Ausländer mit einem Anspruch auf Duldung ist keine Nebenbestimmung im allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Begriffsverständnis (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.1.2021 – 12 S 3651/20, juris Rn 4).
Ein Verwaltungsakt, der nach pflichtgemäßem Ermessen erlassen wird, kann mit einer Befristung, Bedingung, dem Vorbehalt eines Widerrufs, einer Auflage oder einem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden, § 36 Abs. 2 VwVfG. Der Katalog ist nicht abschließend. Eine Nebenbestimmung darf dem Zweck des Verwaltungsakts nicht zuwiderlaufen, § 36 Abs. 3 VwVfG.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen: Nebenbestimmung entgegen der im Leitfaden 2017 vorgesehenen Muster-Nebenbestimmung zur Gestaltung des Mastfußbereichs zum Schutz des Rotmilans, VG Aachen, Beschl. v. 18.12.2020 – 6 L 327/20, juris Rn 126.
Teilbare Verwaltungsakte können hinsichtlich der einzelnen Teile angefochten werden. Es gibt selbstständige und unselbstständige Nebenbestimmungen. Selbstständige Nebenbestimmungen sind:
Unselbstständige Nebenbestimmungen sind:
Hinweise:
- Unselbstständige Nebenbestimmungen sind isoliert anfechtbar, sofern sie prozessual und materiell teilbar sind.
- Gegen belastende Nebenbestimmungen ist unabhängig von der Art der Nebenbestimmung grds. die Anfechtungsklage zulässig (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.1.2006 – 8 LC 56/05, juris Rn 24, Berufsunfähigkeitsrente für einen Rechtsanwalt ohne Auflage).
In Abgrenzung zu Nebenbestimmungen sind Inhaltsbestimmungen und solche Regelungen, die das durch einen Verwaltungsakt ge- oder verbotene Verhalten inhaltlich ausfüllen und konkretisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2018 – 7 C 9.17, juris Rn 23 Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 36 Rn 93; Pautsch in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG, 2. Aufl. 2021, § 36 VwVfG Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt, Rn 2; HK-VerwR/Rainer Störmer, 4. Aufl. 2016, VwVfG § 36 Rn. 47, zusammenfassend VG Köln, Beschl. v. 4.2.2021 – 1 L 1992/20, juris Rn 105 f.).
Beispiel für eine infektionsschutzrechtliche Nebenbestimmung:
Die Genehmigung einer Gesellschaftsjagd kann mit einer infektionsschutzrechtlichen Nebenbestimmung einer Höchstteilnehmerzahl abhängig von der bejagbaren Waldfläche versehen werden (VG Gießen, Beschl. v. 18.12.2020 – 4 L 4270/20.GI, juris 2. LS).