11.1 Schmidt, Die neue Grundrente. Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, 1. Aufl. 2021, C.H. Beck, 148 S., 39 EUR
Das „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen” (Grundrentengesetz) vom 12.8.2020 (BGBl 2020 I, 1879) ist ganz überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Art. 1 des Gesetzes enthält die Änderungen im SGB VI. Die Bezeichnung als „Grundrente” ist irreführend. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Sozialleistung/Versicherungsleistung der Rentenversicherung, sondern um eine geänderte Berechnung der Rentenhöhe: Versicherungszeiten mit geringem Verdienst und entsprechenden niedrigen Beiträgen werden nunmehr höher bewertet. Jetzige und künftige Rentenberechtigte erhalten einen Zuschlag auf die von den Versicherten erworbenen Entgeltpunkte zur Altersrente. Ebenso gelten die Vorschriften des Gesetzes für alle Personen, die eine Erwerbsminderungs-, Erziehungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen. Als Kernziele des Gesetzes sind die Honorierung einer rentenrechtlich relevanten Lebensleistung und die Vermeidung/Verringerung von Altersarmut auszumachen. Es ist gut, in der anwaltlichen Praxis bereits rechtzeitig – wegen der für die technische Umsetzung benötigten Zeit wird die Überprüfung erst Mitte 2021 beginnen und sich in das Jahr 2022 hinziehen – mit dem hier anzuzeigenden Werk einen zuverlässigen Ratgeber zur Hand zu haben, der die oft komplizierten neuen Regelungen gut verständlich erläutert und eine rechtssichere Beratung der Rentenempfängerinnen und -empfänger ermöglicht. Das Buch stellt den Inhalt des neuen Rechts systematisch dar, es enthält u.a. für die Beratungspraxis ein besonders hilfreiches Kapitel mit zahlreichen Rechenbeispielen. Die Verfasserin Sylvia Schmidt gibt zudem einen Überblick zum Meinungsstand zu den in der Diskussion aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen. Für die Beratung nützlich ist schließlich der Gesetzesanhang, der nicht nur die neuen/geänderten Normen enthält, sondern auch weitere, hiermit eng zusammenhängende Vorschriften. Ich empfehle diesen Ratgeber, der als gelungene, praxisgerechte Darstellung des neuen Rechts sehr willkommen ist.
RA und FA für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach
11.2 Becker/Kingreen (Hrsg.), SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung, 7. Aufl. 2020, C. H. Beck, 2716 S., 149 EUR
Mit Rechtsstand 1.3.2020, nur 20 Monate nach der Vorauflage und weniger als 12 Jahre nach der Erstauflage, ist die Neuauflage dieses bewährten Kommentars zum SGB V anzuzeigen. Das Werk führt die aus den Vorauflagen bekannte Erläuterungen der gesetzlichen Krankenversicherung eingehend und fundiert fort. Eingearbeitet sind seit dem Erscheinen der vorangegangenen Auflage 16 Änderungsgesetze (hierunter das GKV-Versichertenentlastungsgesetz, das Terminservice- und Versorgungsgesetz und das MDK-Reformgesetz), was z.T. mit erheblichen Anforderungen für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter verbunden war. Die Herausgeber verweisen beispielhaft die Vorschrift des § 87 SGB V, die mit rund 5.800 Wörtern, knapp 45.000 Zeichen und 32 Absätzen kaum noch les-, geschweige denn kommentierbar erscheine. Sie mussten ferner feststellen, dass viele der Neuregelungen nicht nur rechtlich gravierend, sondern zudem sprachlich deprimierend ausgefallen sind. In der anwaltlichen Praxis erweist sich das Werk wiederum als zuverlässiger Wegweiser durch das Dickicht der Normen des SGB V. Hierauf bei der anwaltlichen Tätigkeit zu verzichten, wäre leichtfertig, da der Kommentar zur Grundausstattung der mit dem GKV-Recht befassten Berater gehört
RA und FA für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach
11.3 Heinz/Schmidt-De-Caluwe/Scholz (Hrsg.), Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderung, 7. Aufl. 2021, Nomos, 2224 S., 178 EUR
Die hier vorzustellende Neuauflage zum SGB III als gebundenes Buch verknüpft die Vorteile eines ausführlichen, anspruchsvollen Kommentars mit dem weiteren Bonus, dass die Ausführungen einheitlich den aktuellen Rechtsstand wiedergeben. Rd. vier Jahre nach der Vorauflage ist nunmehr die 7. Auflage mit Bearbeitungsstand Juni 2020 anzuzeigen. Relevante Änderungen für das SGB III brachten insb. das „Qualifizierungschancengesetz” und das „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Arbeitsförderung”. Die Neuauflage berücksichtigt zudem die infolge der Corona-Pandemie erfolgten Änderungen im 1. Halbjahr 2020, vor allem die befristeten – inzwischen weiter fortgeführten – Änderungen zum Kurzarbeitergeld und die „Sozialschutzpakete I und II”. Mit der Neuauflage steht für die gründliche Befassung mit allen Fragen des Arbeitsförderungsrechts einschließlich – für grenzüberschreitende Sachverhalte – der supranationalen Koordinationsvorschriften der Art. 61–65 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ein wiederum aktuelles, bewährtes Hilfsmittel zur Verfügung, (auch) für die anwaltliche Praxis.
RA und FA für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach