2.1 Redeker, IT-Recht, 7. Aufl. 2020, C.H. Beck, 512 S., 85 EUR
Das Wirksamwerden der DSGVO im Mai 2018 und die damit einhergehende Reform des BDSG hatte einen großen Einfluss auf die Entstehung der neuen Auflage des „Klassikers” zum IT-Recht von Dr. Helmut Redeker. So ist es dem Vorwort des Autors zu entnehmen und inhaltlich auch so umgesetzt. Dem „neuen” Datenschutzrecht wird deutlich mehr Platz eingeräumt. Zumal es hierbei nun primär auf die europäische Perspektive und damit auch auf die Rechtsprechung des EuGH ankommt. Aber auch etwa das GeschGehG und das NetzDG haben Berücksichtigung gefunden. Technische Neuentwicklungen, wie „Memes” oder selbstlernende Systeme, bleiben ebenfalls nicht unberücksichtigt. Insgesamt orientiert sich das Werk erfreulicherweise am Prüfungskatalog aus § 14k FAO für den Fachanwalt IT-Recht, nach welchem das Vertragsrecht der Informationstechnologien (einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB), das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, die Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, das Datenschutzrecht (einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten), das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, die Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien sowie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zu behandeln sind. Diesem Anspruch wird das Werk mehr als gerecht. Dabei ist es wissenschaftlich ausgestaltet, denn „Auflockerungen”, wie bspw. Grafiken, Tabellen, Muster oder Checklisten, sucht man vergebens. Allerdings ist dies nicht negativ gemeint, es ist wohl eher eine Frage der Erwartungshaltung aus Käufersicht. Und die wird bei diesem Werk definitiv nicht enttäuscht, denn wer „IT-Recht” von Redeker kauft, der bekommt auch genau das. Der geneigte Leser, der sich vor dem Kauf auch nur kurz mit dem Werk befasst, wird sehr schnell wissen, „wo der Hase langläuft”. Zumal dieses Werk kein Praxishandbuch oder Ähnliches ist, sondern explizit auf die Vorbereitung für den Fachanwaltslehrgang IT-Recht abzielt und folglich auch so beworben wird.
RA Michael Rohrlich, Würselen