3.1 Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht – WEG-Reform 2020, 1. Aufl. 2020, Deutscher Anwaltverlag, 320 S., 39 EUR
Das WEMoG ist für alle mit dem Wohnungseigentumsrecht Befassten eine große Herausforderung. Diese lässt sich ein gutes Stück besser bewältigen, wenn man das Buch von Abramenko „Das neue Wohnungseigentumsrecht – WEG-Reform 2020” zur Hand nimmt. Hier hat ein im WEG-Recht ausgewiesener Fachmann die neuen Vorschriften mit besonderem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis kommentiert. Mit der Gesetzesänderung setzt er sich kritisch auseinander und verzichtet hierbei auf rein dogmatische Diskussionen, die keine nennenswerten praktischen Auswirkungen haben. Er bringt die Änderungen so auf den Punkt, dass auch ein nicht juristisch vorgebildeter Leser rasch eine Lösung findet. Besonders hilfreich sind die zahlreichen Praxistipps. Gerade in Zeiten, in denen sich schwerlich Eigentümerversammlungen vor Ort durchführen lassen, sind seine Ausführungen zur Online-Mitwirkung eine wichtige Basis für die rechtssichere Beschlussfassung. Dem Anspruch des Verfassers, die Handhabung des neuen Rechts zu erleichtern, wird das Werk in vollem Umfang gerecht und ist ausdrücklich zu empfehlen. Die rege Nachfrage zeigt, dass die Qualität des Buches bereits erkannt wurde, da die erste Auflage binnen kurzer Zeit vergriffen war.
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Annegret Harz, München
3.2 Wilsch, NotarFormulare Erbbaurecht – Muster, Verträge, Erläuterungen (Buch mit Musterdownload), 2. Aufl. 2020, Deutscher Notarverlag, 664 S., 99 EUR
Knapp fünf Jahre nach der bereits sehr erfolgreichen Erstauflage erfreut der Autor und Herausgeber Harald Wilsch, Bezirksrevisor am Grundbuchamt München, den Praktiker mit der 2. Auflage. Bei einem Kommentar wäre dies sicherlich unter Berücksichtigung der schnelllebigen Rechtsprechung ein ungewohnt langer Zeitraum. Bei der sachkundigen Begleitung der Vorschriften zum Erbbaurecht könnte man andererseits darauf verweisen, dass dieses auf eine zweitausendjährige Geschichte zurückblickt, wie im Vorwort zur 1. Auflage 2016 noch nachzulesen ist und dass schon insoweit eine besondere Eilbedürftigkeit zur Aktualisierung nicht ins Auge sticht. Zu Recht wird allerdings nunmehr im Vorwort zur 2. Auflage mitgeteilt, dass sich im Jubiläumsjahr 2019 rund 75 % der Befragten für ein Erbbaurecht ausgesprochen hätten und dass sich die Hoffnung erfüllt habe, dass das Erbbaurecht als eine Möglichkeit zur Schaffung günstigen Wohnraums erkannt wird. Allerdings erweist sich die Rechtsproblematik sowohl bei der Schaffung eines Erbbaurechts als auch bei der weiteren Behandlung als recht komplex, so dass man schon bei der 1. Auflage dankbar zu den Mustern gegriffen hat, die sich in dem Werk finden lassen, begleitet von Hinweisen und Hervorhebungen von besonderen Problemen. Letztendlich liegt es nicht zuletzt an der überschaubaren Darstellung und den hervorragend formulierten Mustertexten, dass die oftmals nicht ganz leichten Herausforderungen, die mit Erbbaurechtsfällen verbunden sind, einer guten und rechtssicheren Lösung zugeführt werden können. Die aufgezeigten Möglichkeiten beim Erbbaurecht gehen weit über das hinaus, was dem Praktiker jedenfalls i.d.R. begegnet. So finden sich nunmehr in der 2. Auflage weitere Ausführungen und Muster zum Gesamterbbaurechtsvertrag, zum Erbbaurecht mit Optionsrecht auf Verlängerung, zu kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungspflichten, zum Erbbaurechtsüberlassungsvertrag, zur Erstreckung des Erbbaurechts auf eine weitere Fläche (was in Zukunft immer weitere und größere Bedeutung erlangen wird), zum Widerspruch gegen die Verlängerung eines Erbbaurechts, zu den Beendigungsvarianten, zur ersatzlosen Löschung des Erbbaurechts wegen Zeitablaufs, zur Kombination von Erbbaurechtsvertrag und Begründung von Wohnung- und Teilerbbaurechten sowie zur Begründung eines Untererbbaurechts. Allein diese Aufzählung belegt, dass in den verschiedenen Kapiteln alles, aber auch wirklich alles abgehandelt wird, was dem Praktiker bei Erbbaurechtsmandaten begegnen kann. Obgleich der Schwerpunkt auch der 2. Auflage bei den Notarformularen liegt und sich demgemäß als Lektüre und wichtiger Begleiter für Notare und Anwaltsnotare empfiehlt, wird der mit Immobilienfällen mandatierte Rechtsanwalt in dem Buch ebenfalls einen wichtigen Helfer, Ratgeber und Navigator durch das Erbbaurecht finden. Demgemäß soll hier „der Wilsch” uneingeschränkt eben nicht nur für das notarielle Geschäft, sondern auch für die anwaltliche Praxis ausdrücklich empfohlen werden.
RA und Notar a.D., Herbert P. Schons, Duisburg