5.1 Grimm/Kloth, Unfallversicherung, 6. Aufl. 2021, C.H. Beck, 603 S., 149 EUR
Das von Wolfgang Grimm begründete und bis zur 5. Auflage allein verantwortete Werk wurde mit der jetzt erschienenen 6. Auflage von Andreas Kloth übernommen. Das Konzept der Vorauflagen wurde dabei fortgeführt, also ein Kommentar anhand und in der Gliederung der aktuellen Musterbedingungen des GdV geschrieben, das sind die AUB 2014. Die früheren Bedingungswerke wurden bei der Kommentierung berücksichtigt. Das Buch hat den Umfang der Vorauflage beibehalten. Im Anhang finden sich ein Auszug aus dem VVG, die VVG-InfoV, Muster für „Besondere Bedingungen des GdV” sowie ein Muster für die Widerrufsbelehrung. Die Texte im Anhang werden nicht kommentiert. Zu Beginn der Kapitel werden die jeweiligen AUB-Texte wiedergegeben, AUB 2014 und 2010 als Synopse, AUB 94/88 finden sich im Anschluss daran. Die in der Werbung herausgestellten unternehmensindividuellen Abweichungen finden sich nur vereinzelt wieder und sind für sich genommen kein Kaufargument. So wird in Ziff. 5 Rn 40 zwar die in der Praxis weit verbreitete Alkoholklausel erwähnt, eine Stellungnahme zur Regelung selbst und zum Problem der Anwendbarkeit bei gleichzeitigem Begehen einer Straftat fehlt jedoch. Es wird nur auf das weitere Unfallversicherungswerk von Kloth verwiesen, dort wird das Problem aber an zwei Stellen unterschiedlich ausgelegt. Zum Kriegsausschluss fehlt der grundlegende Aufsatz aus der r+s (2012, 469 ff.) ebenso wie die daran anknüpfende Auseinandersetzung durch Mangen in Beckmann/Matusche/Beckmann zur Überraschungsklausel. Das Werk besitzt in solchen Randproblemen und bei der Literaturrecherche kleine, verzeihbare Lücken. Die Stärken des Kommentars liegen eindeutig in den prozessträchtigen Themen wie dem Unfallbegriff, den Streitfällen bei Ausschlusstatbeständen und bei der Invaliditätsleistung. Hier merkt man die Erfahrung als Prozessanwalt und das Verständnis des Autors bei den Problemstellungen, denn er ordnet auch die BGH-Rechtsprechung gezielt und für den Leser verständlich und gewinnbringend ein. Die zitierte Rechtsprechung wurde bis zu dem bei Drucklegung aktuellen Stand berücksichtigt. Die 6. Auflage des Kommentars ist ein absolutes Muss für jeden Praktiker im Bereich der privaten Unfallversicherung. Die Kommentierung ermöglicht eine praxisbezogene Problemlösung und Fallbearbeitung. Anhand der Gliederung nach den AUB 2014 lassen sich die gewünschten Themen leicht finden. Aber braucht man den Kommentar, wenn man das Handbuch von Kloth besitzt? Eindeutig ja, auch wenn es manche Überschneidung gibt, denn die Ausrichtung ist eine andere und der Kommentar ist wesentlich umfangreicher und in der Praxis bei der Recherche gezielter einsetzbar. Auch ist die Handschrift von Grimm nicht komplett verlorengegangen. Das Handbuch von Kloth besitzt Vorteile in den Kapiteln zu prozessualen Fragen, diese gehören aber nicht in diesen Kommentar. So kann man nur eine Kaufempfehlung für das Buch aussprechen, für Richter, Rechtsanwälte, Mitarbeiter bei Versicherungen und Versicherungsvermittler gleichermaßen. Fazit: Auch als Kloth bleibt der Grimm der Standard-Kommentar Nr. 1 zu den AUB.
RA André Naumann, Bornheim
5.2 Naumann/Dittrich, Private Unfallversicherung, 1. Aufl. 2018, de Gruyter, 218 S., 82,95 EUR
Das Werk wendet sich zwar – wie der Untertitel „Ein Leitfaden für Ärzte” deutlich macht – in erster Linie an den einen Verunfallten behandelnden Arzt, um diesem eine Unterstützung bei der Abfassung von ihm geforderter Berichte zu bieten. Es ist aber auch für Anwälte, die Unfallopfer vertreten, bei der Fallbearbeitung hilfreich. Die Autoren sind ausgewiesene Kenner der Materie. Rechtsanwalt André Naumann befasst sich seit Langem mit dem Recht der Unfallversicherung und ist als Autor verschiedener anderer Werke hierzu bekannt. Dr. med. Volker Dittrich ist Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallmedizin. Er ist als medizinischer Gutachter tätig. Das Buch enthält zunächst eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen der Privaten Unfallversicherung. Hierin wird zunächst der versicherungsrechtliche Unfallbegriff und die in den AUB vorgesehenen Erweiterungen für einem Unfall gleichgestellte Fälle sowie Ausschlusstatbestände erläutert. Sodann werden die einzelnen Leistungsarten mit den jeweiligen spezifischen Voraussetzungen dargestellt. Anschließend werden Möglichkeiten der Medizinischen Diagnostik und die sich im Hinblick auf typische Verletzungsmuster/Beschwerden für den Nachweis einer Kausalität zu stellenden Fragen dargestellt. Für bestimmte typische Verletzungsmuster werden konkrete Anforderungen zu den vom behandelnden Arzt im Hinblick auf die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen zu treffenden Feststellungen formuliert. Hierzu wird eine Vielzahl von auf die jeweilige Verletzung abgestimmten Berichts- und Befunderhebungsbögen zur Verfügung gestellt. Gerade die erörterten medizinischen Aspekte und die konkreten Anforderungen im Hinblick auf die erforderlichen Feststellungen bieten auch dem Anwalt die Möglichkeit, ärztliche Berichte auf ihre Aussagekraft und Relevanz zu prüfen, um so durch entsprechende Nachfragen eventuellen Beweisschwier...