Will man das materielle Recht gerichtlich durchsetzen, hängt der Erfolg des Vorgehens auch vom Prozessrecht ab. In vielen Rechtsgebieten sind dabei prozessuale Besonderheiten zu berücksichtigen. Das bereits seit mehr als vier Jahrzehnten auf dem Markt befindliche und nunmehr in 15. Auflage erschienene Beck‘sche Prozessformularbuch bietet dem Praktiker hervorragende Hilfestellungen. Das Autorenteam besteht aus rd. 40 Richtern und Rechtsanwälten. Diese geben ihre praktischen Erfahrungen in den von ihnen bearbeiteten Rechtsgebieten an den Leser weiter. Die meisten in der Prozesspraxis jeweils vorkommenden Fallgestaltungen werden – geordnet nach Rechtsgebieten – anhand eines Formulars dargestellt, dass mit Erläuterungen und praktischen Hinweisen versehen ist. Die Anmerkungen zu den meisten Formularen enthalten auch Hinweise zu den Gerichtskosten und zu den anfallenden Anwaltsgebühren. Seit Erscheinen der Vorauflage vor rd. drei Jahren hat es eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen gegeben, die auch Einfluss auf das Prozessrecht haben. Beispielhaft sei hier auf das WEMoG, das KostRÄG und die sog COVID-19-Gesetzgebung verwiesen. Ferner stellt sich seit einiger Zeit die Frage, ob Anwaltsverträge mit Verbrauchern als Fernabsatzverträge zu qualifizieren sind und welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten zu beachten sind. Diesen neuen Anforderungen kommt Strahl in dem das Mandatsverhältnis betreffenden Ausführungen unter I.A. praxisgerecht nach. In diesem Teil des Werks finden sich auch Muster für die Abrechnung der Vergütung von verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie ein Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG, jeweils mit Anmerkungen.
Unter I.B. bis H. haben die Autoren eine Vielzahl von Mustern zum allgemeinen Zivilprozessverfahren für die verschiedensten Verfahrensarten abgedruckt, etwa unter I.C. für die Prozesskostenhilfe, unter I.G. für das Versäumnisverfahren und das Verfahren zur Entscheidung nach Lage der Akten oder unter I.H. für das Beweisverfahren, einschließlich eines Musters für die Ablehnung des Sachverständigen. Die verschiedensten Möglichkeiten der Beendigung des Prozesses durch Handlungen der Parteien werden unter I.M. behandelt. Wer sich mit den Besonderheiten des Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesses, des Verfahrens auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung oder des Schiedsverfahrens vertraut machen will, findet die erforderlichen Muster unter I.Q., R. und S.
Der zweite Teil des Werks enthält die Prozessformulare für ausgewählte Gebiete des materiellen Rechts. Dies geht vom Kaufrecht unter II.A. über das Miet- und Maklerrecht (II.B.), das Verkehrsunfallrecht (II.F. 9 ff.) und hört beim Wohnungseigentumsrecht (II.J.) und dem Familienrecht (II.K.) längst nicht auf. Wer sich unsicher ist, wie die Klageschrift des Pflichtteilsergänzungsberechtigten gegen den Beschenkten wegen Duldung der Zwangsvollstreckung zu formulieren ist, findet ein entsprechendes Muster unter II.L.21. Die vielen Besonderheiten des Zwangsvollstreckungsrechts werden mit einer Vielzahl von Formularen unter III. des Werks behandelt. Wer z.B. nicht vor Augen hat, wie ein Antrag auf abweichende Versteigerungsbedingungen nach § 59 ZVG zu formulieren ist, findet das entsprechende Muster unter III.B.23.
In den nachfolgenden Teilen des Werkes sind die Muster für den Arbeitsgerichtsprozess, für das Verwaltungsstreitverfahren, für das verfassungsgerichtliche Verfahren sowie für den Finanz- und Sozialgerichtsprozess abgedruckt, um nur einige Rechtsgebiete zu nennen.
Sämtliche Formulare (ohne die Anmerkungen) können mit dem im Buch abgedruckten Freischalt-Code auch über die Internetseite des Verlags abgerufen werden. Das seit Jahrzehnten eingeführte Beck'sche Prozessformularbuch ist für jeden Prozessanwalt ein unerlässliches Hilfsmittel, das sich bereits bei der Benutzung des ersten Formulars bezahlt machen kann. Bei der Erweiterung des Seitenumfangs gegenüber der Vorauflage von über 10 % ist die Erhöhung des Kaufpreises um 10 EUR sehr moderat.
VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin
ZAP F., S. 371–382