8.1 Eicher/Luik/Harich, SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, 5. Aufl. 2021, C.H. Beck, XXX S. und 2.436 S., 109 EUR
Das hier vorzustellende Werk bedarf keiner besonderen Hervorhebung mehr. Es wurde zu Recht in der Vergangenheit bereits als „Meisterwerk praxisgerechter Kommentierungskunst” bezeichnet. In den rd. vier Jahren seit dem Erscheinen der Vorauflage ist das SGB II durch viele Änderungsgesetze und durch mannigfaltige Rechtsprechung fortentwickelt worden, insb. auch durch das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019. Die wiederum um mehr als 200 Seiten Text angewachsene Auflage – auf jetzt mehr als 2.400 Seiten insgesamt – enthält eine aktuelle, umfassende Neubearbeitung des SGB II, der zu diesem Gesetz erlassenen Verordnungen und die Kommentierung der §§ 6a und 6b BKKG (Kinderzuschlag bzw. Leistungen für Bildung und Teilhabe). Die bis April 2021 erschienene Rechtsprechung ist eingearbeitet, ebenso sind dies die im Zuge der COVID-19-Pandemie verabschiedeten Sozialschutz Pakete I-III. Wie in den Vorauflagen erfolgen wiederum nützliche Hinweise auf Vorschriften des SGB XII und des SGB III. Diskutiert wird z.B., ob die Entscheidung des BVerfG vom 5.11.2019, wonach die starre Dauer der Sanktion von drei Monaten für Fälle des § 31 Abs. 1 SGB II mit dem GG unvereinbar ist, Auswirkungen auf die Folgen einer Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 2 S. 3 SGB II – die sich nur an solche leistungsberechtigten Personen richtet, die sich im Rechtskreis des SGB III befinden – haben kann. Die Minderung beträgt nach dem Gesetz drei Monate (§ 31b Abs. 1 S. 3 SGB II), obwohl die Dauer der Sperrzeit nach § 159 SGB III deutlich kürzer ausfallen kann (Anm. 82 f zu § 31).
Die Neuauflage erweist sich für alle, die mit Fragen des SGB II befasst sind, wiederum als unentbehrliches Hilfsmittel.
RA und FA für Sozialrecht, Dr. Ulrich Sartorius, Breisach
8.2 Dau/Düwell/Joussen/Luik, SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. SGB IX/BTHG/SchwbVWO/BGG, 6. Aufl. 2022, Nomos, 2.615 S., 148 EUR
Die in der Reihe der Nomos Lehr- und Praxiskommentare erschienene Neuauflage erfolgt rund 20 Jahren nach Inkrafttreten des SGB IX zum 1.7.2001 und ca. eineinhalb Jahre nachdem die Vorschriften der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2020 in Kraft getreten sind (und teilweise bereits korrigiert wurden). Zu diesen seit 1.1.2020 gültigen Normen zählen das Eingliederungshilferecht, die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen, die Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung durch den Anstieg des Vermögensfreibetrags sowie die Nichtanrechnung des Partnereinkommens und -Vermögens. Es waren in der Zeit von Juli 2018 bis Juli 2021 zahlreiche in das SGB IX eingreifende Änderungsgesetze zu berücksichtigen, die im Einzelnen auf Seite 6-8 des Kommentars aufgelistet sind. An neuen gerichtlichen Entscheidungen werden – neben Judikaten des BVerfG – 416 Entscheidungen der Sozial-, 137 der Verwaltungs- und 176 der Arbeitsgerichtsbarkeit berücksichtigt, ferner 1.453 zivilgerichtliche Judikate, die einen Bezug zu Menschen mit Behinderungen haben und das SGB IX ansprechen. Vor diesem Hintergrund ist es gut nachvollziehbar, wenn die Herausgeber einräumen, dass die mit der Neuauflage für sie und die Autorinnen und Autoren verbundene Aufgabe ein „mühsames Stück Arbeit” bedeutete. Hervorzuheben ist zudem, dass die Herausgeber bekennen, sich der Herausforderung „Demokratie braucht Inklusion” zu stellen. Angesichts der umfangreichen Neuerungen und Änderungen verwundert es nicht, dass der Umfang des Kommentars um rd. 600 Seiten gegenüber der Vorauflage angewachsen ist. Kommentiert werden neben dem SGB IX die Wahlordnung, Schwerbehindertenvertretungen und das Behindertengleichstellungsgesetz. Im Anhang findet sich u.a. ein Kapitel zu Verfahren und Rechtsschutz sowie der Text des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch die Neuauflage informiert die Benutzer wiederum zuverlässig über den aktuellen Rechtsstand. Die eingetretenen Rechtsänderungen werden deutlich gemacht und kritisch auf ihre Folgen für die Praxis überprüft.
Wie bereits in Rezensionen zu Vorauflagen gesagt, bietet das Buch alles, was von einem guten Kommentar erwartet werden kann. Es erweist sich weiterhin als wertvolles Hilfsmittel sowohl für die sozialrechtliche als auch für die arbeitsrechtliche Praxis.
RA und FA für Sozialrecht, Dr. Ulrich Sartorius, Breisach