Das Handbuch Personenschadensrecht befasst sich mit dem gesamten Spektrum an Fragestellungen rund um die Regulierung von Personenschäden. Bereits die Überschrift des ersten Teils von Kapitel 1 „Königsdisziplin Personenschadenregulierung” zeigt, dass sich die Autoren des Buchs der wirtschaftlichen und rechtlichen Tragweite von Personenschäden bewusst sind. Die Komplexität der einzelnen Fälle macht Fehler fast unvermeidbar und das Werk will und kann helfen, die Fallbearbeitung zu erleichtern. Dies geschieht zum einen durch die Berücksichtigung unterschiedlichster Rechtsgebiete: angefangen vom Sozial- und Arbeitsrecht, über Erb- und Familienrecht, Opferentschädigungsrecht oder Sachenrecht, Steuer- und Versicherungsrecht bis zu Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Alle diese Bereiche finden Berücksichtigung in diesem Werk. Daneben sind auch medizinische Aspekte zu berücksichtigen, und so findet sich im Jahnke/Burmann sogar neben einem Kapitel zu besonderen Verletzungsbildern (HWS-Beschwerden, Tinnitus, psychische Probleme) ein Glossar zu medizinischen Begriffen. Solche Kapitel gibt es nur in wenigen juristischen Büchern. Das Werk bietet ein Kapitel zu möglichen Haftungsgründen. Außerdem ein umfangreiches Kapitel zu Ersatzansprüchen, wie z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder Schmerzensgeld. Zahlreiche Positionen werden genannt und beschrieben sowie Musterberechnungen dargestellt. Neben den Schadenpositionen gibt es ein Kapitel zu den eigenen Vorsorgemöglichkeiten des Geschädigten, Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld-, Unfall- und Fahrerschutzversicherung. Ein weiteres Kapitel befasst sich u.a. mit Forderungsübergängen, Drittleistungen und Beitragsregressen. Das Werk gibt ferner eine Anleitung für den Abschluss von Abfindungsvergleichen und führt auch Kapitalisierungstabellen und Sozialversicherungswerte auf. Natürlich gibt es auch ein Kapitel zum Zivilprozessrecht, zur Verjährung und zur Anspruchsbegründung. Es finden sich alle auch nur möglicherweise in Betracht kommenden Aspekte in einer Personenschadenbearbeitung in diesem Buch. Zu dem Thema Personenschaden gibt es kein zweites so umfassendes und doch kompaktes Werk. Damit bietet es für Anwälte, Richter, Schadenabteilungen der Versicherungen und alle die anderweitig mit einem Personenschaden befasst sind, eine sprachlich gut verständliche und fachlich herausragende Hilfestellung. Das Werk ist sehr gut strukturiert und konkrete Themen lassen sich leicht finden. Es deckt sowohl die zivil-, als auch die sozialrechtlichen Themen ab. Auch anspruchsvolle Fragestellungen sind mit dem Werk lösbar. Hinweise aus und für die Praxis, Tabellen, Übersichten und Fallbeispiele runden die gut verständliche Darstellung ab.
Fazit: Das Handbuch Personenschadensrecht ist ein besonderes Fachhandbuch, das jeder verantwortungsbewusste Anwalt bei der Mandatsbetreuung von Personenschäden zurate ziehen sollte. Das Werk kann man uneingeschränkt empfehlen.
RA André Naumann, Bornheim