3.1 Höra/Schubach (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, 5. Aufl. 2022, C.H. Beck, 2.345 S., 259 EUR
Das Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht gilt seit der Erstauflage 2003 als kompetente Informationsquelle für den Rechtsanwalt und ist ein wichtiger Bestandteil der versicherungsrechtlichen Fachliteratur. Erschienen ist jetzt die 5. Auflage des Buchs. Arno Schubach ist neu in der Rolle des (Mit-)Herausgebers des Werks neben Dr. Knut Höra. Beide haben zusammen Kapitel § 1 Grundlagen des Privatversicherungsrechts verfasst. Bei den Autoren gab es einen Wechsel in den Kapiteln § 13 Kraftfahrthaftpflicht (Kemerdiek), § 18 Anwalts- und Notarhaftpflichtversicherung (Sassenbach/Riechert), § 21 Vermögensschadenhaftpflicht (Paul), § 26 Berufsunfähigkeitsversicherung (Klaus-Weidenbach/Ostheim) und § 38 Grundzüge des Versicherungsaufsichtsrechts (Diehl). Erweitert wurde § 12 Allgemeine Haftpflichtversicherung um einen Abschnitt zur Privathaftpflichtversicherung. Die grundlegend neustrukturierten Musterbedingungen der Haftpflichtversicherung konnten teilweise bereits in die Darstellung mit einfließen. Neu aufgenommen wurde mit Kapitel § 36 Cyberversicherung (König) eine Kommentierung zu diesen neuen Versicherungsprodukten, welche nicht als eigenständige Versicherungssparte gelten. Die Darstellung umfasst die Beschreibung der unterschiedlichen Risiken und Definitionen, sowie die Einordnung unterschiedlicher Begriffe und Bezüge. Man erhält einen Überblick zu dieser neuen Rechtsmaterie. Das Kapitel ist gut verständlich verfasst und ermöglicht einen guten Einstieg in das Thema. Die Herausgeber setzen auf Kontinuität. So stellt das Werk auf Verständnis und die Informationen zu den Grundzügen der einzelnen Sparten ab. Im Vorwort verweist Schubach ausdrücklich und richtigerweise darauf, dass in konkreten Fallgestaltungen der ergänzende Blick in Spezialliteratur oder (Groß-)Kommentare erforderlich ist. Selten stellen Herausgeber oder Autoren die Grenzen des eigenen Werks so offen und ehrlich dar. Das Buch braucht keine Detailflut, es bietet zu allen wichtigen Versicherungssparten ein kompakt aufbereitetes Basiswissen, angepasst an die anwaltlichen Bedürfnisse: Praxistipps, Checklisten, Musterklagen und Formulierungsvorschläge. Auch für den Leser der Vorauflage lohnt sich die Anschaffung der 5. Auflage. Die Kapitel sind aktualisiert und erweitert; mit 2.345 Seiten ist das Handbuch rd. 200 Seiten umfangreicher als die Vorauflage. Sie befindet sich auf dem Rechtsstand Frühjahr 2022, was allerdings nicht für alle besprochenen Bedingungswerke gilt. Hier werden zum Teil die aktuellen Musterbedingungen des GdV noch nicht oder nicht durchgängig berücksichtigt. Wünschenswert wäre es, wenn mit einer neuen Auflage auch neue Musterklagen vorgestellt würden, damit für den treuen Leser ein umfassenderes Bild möglicher Klageschriften entsteht; leider wurden zahlreiche Musterklagen von der Vorauflage übernommen.
Fazit: Die 5. Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs Versicherungsrecht gehört zur anwaltlichen Grundausstattung für versicherungsrechtliche Mandate.
RA André Naumann, Bornheim
3.2 Langheid/Wandt, MüKo Versicherungsvertragsgesetz: VVG, Bd. 1: §§ 1–99, VVG-InfoV, 3. Aufl. 2022, C.H. Beck, 1.923 S., 399 EUR
Der MüKo zum VVG startete als dreibändiges Werk und ist in dieser jetzt erscheinenden 3. Auflage auf 4 Bände angewachsen. Band 1 befasst sich mit den §§ 1–99 des VVG sowie der VVG-InfoV. Band 2 mit den §§ 100–2016 VVG. Die Bände 3 und 4 beinhalten Nebenbestimmungen und systematische Darstellungen. Der Kauf von Band 1 verpflichtet zur Gesamtabnahme des Werks. Band 1 des Kommentars ist im Vergleich zur Vorauflage aus 2015 um mehr als 200 Seiten auf über 1.900 Seiten angewachsen. Einen Stand der Bearbeitung kann man dem Vorwort leider nicht entnehmen, es stammt aus Dezember 2021 und das Werk wurde im späten Frühjahr 2022 veröffentlicht. Der Verlag C.H. Beck bewirbt als Vorteil des Werks das zeitnahe Erscheinen aller Bände. Band 2 ist aktuell für Juni 2023, die Bände 3 und 4 sind noch nicht mit einer Zeitangabe angekündigt. Wie aktuell die Kommentierungen dann sein werden, ist offen. Das Werk wird als Großkommentar beworben. Inhaltlich ist das Werk ausführlich und fundiert. Es werden, soweit erkennbar, alle relevanten Fragestellungen und Probleme zu den jeweiligen Paragrafen angesprochen und neue Rechtsprechung berücksichtigt. Die Darstellung beinhaltet neben der Übersicht – in Form einer Gliederung – auch zu vielen Paragrafen ein Stichwort- und Fundstellenverzeichnis. Dieses führt gezielt zur jeweiligen Randnummer der Kommentierung. Es hebt sich von einbändigen Kommentaren wie z.B. dem Prölss/Martin im Umfang ab, wobei man die Verwendung der stark reduzierenden Abkürzungen im Prölss/Martin beachten sollte. Die Kommentierung im Langheid/Wandt kommt ohne solche Abkürzungen aus, die Texte sind ausgeschrieben. Allerdings ist die Kommentierung deutlich kürzer als die Kommentierung im Großkommentar Bruck/Möller. Fachlich handelt es sich um ein Werk auf höchstem Niveau. Die Kommentierungen zeigen das Verständnis der Autoren für die Thematik. Es gelingt ihnen, die Themen eingehend, umfassend und verständlich aufzuarbeiten und systematisch korrekt zu gliedern. Der versi...