Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist Mitte März ein von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegter Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls (BT-Drucks 20/9720) gescheitert. Die Ausschussmitglieder lehnten mehrheitlich die damit verfolgte Verlängerung der seit 2019 erweiterten und auf fünf Jahre befristeten Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ab.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens waren 2019 zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung erweitert worden. Mit ihrer Gesetzesinitiative setzten sich die Unionsabgeordneten dafür ein, die für diese Fälle vorgesehenen Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung auch über 2024 hinaus zu verlängern. Dafür hatten sich zuvor in der Sachverständigenanhörung auch die eingeladenen Experten mehrheitlich ausgesprochen.
Während die Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins eine Verlängerung der Regelung unter Verweis auf einen bislang nicht nachgewiesenen Nutzen strikt ablehnten, begrüßten insbesondere die eingeladenen Experten der Strafverfolgungsbehörden den Gesetzentwurf. So erklärte ein Oberstaatsanwalt, Leiter der Abteilung für organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die TKÜ verbessere in geeigneten Fällen die Aufklärungsmöglichkeiten erheblich und sei deshalb nach wie vor erforderlich. In der Praxis werde bei ungeklärten Wohnungseinbrüchen sehr sparsam von der Möglichkeit der TKÜ Gebrauch gemacht, woraus zu schließen sei, dass die besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie das Erfordernis der Subsidiarität durchaus ernst genommen werden. Ein Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, der den Deutschen Richterbund vertrat, verwies auf eine Evaluierung des Bundesjustizministeriums unter Einbindung der Länder, des Generalbundesanwalts und des Bundeskriminalamtes, worin sich die Praxis einhellig für eine Entfristung der bestehenden Möglichkeit ausgesprochen hatte, jedenfalls aber für eine nochmalige Verlängerung der Regelung.
Auch der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte die Entfristung der Regelung. Die langjährige Erfahrung polizeilicher Ermittlerinnen und Ermittler zeige, dass Täterstrukturen regelmäßig nicht mehr aufzuklären seien, wenn die Möglichkeit zur Kommunikationsüberwachung entfalle. Trotz einiger Bedenken sprach sich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, für eine nochmalige Verlängerung der bisherigen TKÜ-Befugnisse um weitere fünf Jahre aus. Bei der Abstimmung im Ausschuss fand sich dafür anschließend allerdings keine Mehrheit.
[Quelle: Bundestag]