Der steuerliche Grundfreibetrag und die Leistungen für Kinder sollen erhöht werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (BT-Drucks. 18/4649) vor.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 EUR) rückwirkend zum 1.1.2015 um 118 EUR auf 8.472 EUR erhöht werden soll. Ab dem 1.1.2016 ist eine weitere Anhebung um weitere 180 EUR auf dann 8.652 EUR vorgesehen.

Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 EUR (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) und soll rückwirkend zum 1.1.2015 um 144 EUR auf 7.152 EUR je Kind erhöht werden. Ab dem 1.1.2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96 EUR auf 7.248 EUR vorgesehen.

Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 EUR für das erste und zweite Kind, 190 EUR für das dritte Kind und 215 EUR für das vierte Kind und weitere Kinder. Es soll rückwirkend ab dem 1.1.2015 um 4 EUR monatlich je Kind erhöht werden. Ab dem 1.1.2016 ist eine Erhöhung um weitere 2 EUR monatlich je Kind vorgesehen.

Der aktuell maximal 140 EUR monatlich betragende Kinderzuschlag soll ab dem 1.7.2016 um 20 EUR monatlich steigen. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

[Quelle: Bundesregierung]

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