Die Finanzierung der geplanten Lebensleistungsrente steht unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. Das gab die Bundesregierung kürzlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag bekannt (BT-Drucks. 18/4558).

Nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollen sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen und dafür nach Möglichkeit bis 2017 eine solidarische Lebensleistungsrente eingeführt werden. Die Verbesserung soll vor allem Geringverdienern und Menschen zugute kommen, die Angehörige gepflegt und Kinder erzogen haben. Durch eine Aufwertung der erworbenen Entgeltpunkte sollen nach dem Koalitionsvertrag diejenigen bessergestellt werden, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, Beiträge gezahlt haben (40 Jahre) und im Alter dennoch über weniger als 30 Entgeltpunkte Alterseinkommen verfügen. Bis 2023 sollen durch eine Übergangsregelung insbesondere die Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen Ländern berücksichtigt werden, indem für sie bereits 35 Beitragsjahre genügen. In jedem Fall sollen bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt werden.

Wie die Regierung jetzt in ihrer Antwort ausführt, hat sie jedoch noch keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen, zur Höhe oder zum Kreis der Anspruchsberechtigten getroffen. Auch seien noch keine Maßstäbe definiert worden, anhand derer der Erfolg einer solchen Rente bewertet werden soll.

[Quelle: Bundestag]

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