Am 1.5.2014 ist das neue Punktesystem in Kraft getreten. Erwartungsgemäß haben sich die Gerichte danach mit der Reichweite der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 StVG zur Überführung vom alten zum neuen System beschäftigen müssen (VGH Mannheim NJW 2015, 186 = DAR 2015, 31 m. Anm. Schäpe = VRR 2014, 479 [Burhoff]; OVG Münster DAR 2015, 37; VG Göttingen DAR 2015, 38; weiterführend Plate DAR 2014, 565).

 

Hinweis:

Zur Punkteberechnung bei Mehrfachtätern Albrecht/Kehr DAR 2015, 12; zur Überprüfbarkeit der Punktebewertung Fromm NZV 2015, 64.

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