Anfang April hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihren Jahresbericht für 2018 vorgelegt. Sie weist aus, dass die Zahl der Beratungsanfragen bei der unabhängigen Einrichtung des Bundes im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist.
So gingen im Jahr 2018 insgesamt 3.455 Anfragen auf Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle ein, die sich auf mindestens ein im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschütztes Diskriminierungsmerkmal (Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung) bezogen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Anfragen um rund 15 %. Die meisten Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bezogen sich 2018 auf die Merkmale ethnische Herkunft/rassistische Zuschreibungen (31 %) und Geschlecht (29 %), gefolgt von Behinderung (26 %), Alter (14 %), Religion (7 %), sexuelle Identität (5 %) und Weltanschauung (2 %).
Der Lebensbereich, der bei Diskriminierungen aller Merkmale am häufigsten genannt wird, ist der Arbeitsmarkt. Mehr als jede dritte Beratungsanfrage (36 %) bezog sich im vergangenen Jahr auf Diskriminierungen im Arbeitsleben. Dazu zählen z.B. Benachteiligungen Schwangerer in einem Arbeitsverhältnis, Diskriminierungen von Menschen mit zugeschriebenem Migrationshintergrund bei der Jobsuche oder Entgeltungleichheit. Auffallend ist der Anstieg der Beschwerden zu sexueller Belästigung. Am zweithäufigsten wandten sich Personen an die Antidiskriminierungsstelle, weil sie eine Benachteiligung bei Alltagsgeschäften erlebt haben (insgesamt 27 %). Dazu zählen Benachteiligungen auf dem Wohnungsmarkt ebenso wie fehlende Barrierefreiheit behinderter Menschen oder auch diskriminierende Einlasskontrollen bei Clubs oder Diskotheken.
Der Bericht untersuchte auch die Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen in der deutschen Bevölkerung. Demnach haben 16 % der Befragten in den vorangegangenen 24 Monaten eine Diskriminierung erlebt. Bei Menschen mit Migrationshintergrund waren es 23 %, bei Menschen mit Schwerbehinderung sogar 26 %. Die Antidiskriminierungsstelle begrüßt deshalb, dass die Bundesregierung ihre Vorschläge für eine Reform des AGG prüfen will. "Wir halten es für sehr wichtig, die Rechte der Betroffenen zu stärken", so der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle Bernhard Franke und nannte beispielhaft die Einführung eines Verbandsklagerechts für Antidiskriminierungsverbände.
Den vollständigen Jahresbericht hat die Antidiskriminierungsstelle unter https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2018.html?nn=6575434 veröffentlicht.
[Quelle: Antidiskriminierungsstelle]