1 Anwaltschaft verzeichnet mehr Syndici
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Anfang April ihre kleine Mitgliederstatistik zum 1.1.2019 veröffentlicht. Zum Stichtag verzeichneten die regionalen Rechtsanwaltskammern demnach insgesamt 166.370 Mitglieder. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 0,31 %. Die Tendenz, dass die Anwaltschaft insgesamt nur noch sehr moderat wächst, setzt sich damit fort, im Vergleich zum Vorjahr fiel der Anstieg jedoch wieder etwas größer aus.
Sehr deutlich war hingegen – wie im Vorjahr – die Zunahme bei den Syndikusrechtsanwälten: 2.864 Kolleginnen und Kollegen hatten eine Syndikuszulassung, im Vorjahr waren es 1.975, im Jahr 2017, in dem diese Zulassungsart erstmals erfasst wurde, 957. Doppelzulassungen als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gab es 14.012 (Vorjahr: 12.079; 2017: 8.738).
Ein Anstieg ist auch bei den zugelassenen Rechtsanwalts-GmbHs erkennbar: Zum Stichtag waren es 947 (Vorjahr: 848). Die Zahl der Rechtsanwalts-AGs (23) und -UGs (9) blieb hingegen gleich.
[Quelle: BRAK]
2 Evaluierung des Rechts der Syndici läuft an
Das Bundesjustiz- und das Bundesarbeitsministerium haben damit begonnen, das im Jahr 2015 novellierte Recht der Syndikusrechtsanwälte zu evaluieren. Die Novelle hatte in ihrem Art. 8 ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Bundesregierung unter Einbeziehung der Bundesrechtsanwaltskammer, der Patentanwaltskammer und des Trägers der Rentenversicherung die Auswirkungen der Neuregelungen nach drei Jahren zu untersuchen und anschließend dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Untersuchung zu berichten hat. Der Fokus sollte dabei auf die Zulassungspraxis der Rechtsanwaltskammern und der Patentanwaltskammer sowie auf die Befreiungspraxis in der gesetzlichen Rentenversicherung gelegt werden.
Entsprechende Fragebögen liegen den Kammern derzeit vor. Neben statistischen Angaben (wie viele Anträge auf Zulassung, wie viele Befreiungen von der Rentenversicherung etc.) sollen die regionalen Anwaltsvertretungen insbesondere Auskunft darüber geben, wie sich das neue Syndikusrecht in der Praxis bewährt hat. Besonderes Augenmerk legt der Fragebogen dabei auf den Aspekt, ob sich der frühere status quo hinsichtlich der Befreiungspraxis – wie vom Gesetzgeber beabsichtigt – weitestgehend unverändert erhalten hat oder ob es hier infolge der Novellierung zu Veränderungen gekommen ist.
Interessiert zeigen sich die federführenden Ministerien auch daran, ob die Kammern inzwischen Verbesserungsbedarf erkannt haben. Insbesondere wird abgefragt, ob es zu Problemen etwa mit Tätigkeitsunterbrechungen wie Elternzeit oder Erkrankungen oder mit Betriebsratstätigkeit gekommen ist. Die Befragung soll noch bis zum 24. Mai 2019 laufen.
[Quelle: BRAK]
3 Bundesregierung beschließt strengere Abschieberegelungen
Ausländern, die Deutschland verlassen müssen, soll es in Zukunft erschwert werden, ihre Abschiebung zu verhindern. Das beschloss die Bundesregierung im April in einem aus insgesamt drei Gesetzen bestehenden Migrationspaket, das u.a. auch geänderte Leistungen für Asylbewerber und einen erleichterten Zugang zu Sprachkursen vorsieht.
Damit abgelehnte Asylbewerber Deutschland in der ihnen gesetzten Frist auch tatsächlich verlassen, will die Bundesregierung die Rückkehrpraxis verschärfen. Hierzu sieht sie im Rahmen des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes" eine Reihe von Maßnahmen vor. Wer nicht an der Klärung der eigenen Identität mitwirkt, hat mit Sanktionen zu rechnen. Darüber hinaus ist es Behörden zukünftig leichter möglich, zur Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnte Asylbewerber zu inhaftieren. Straffällige Asylbewerber sollen schneller ausgewiesen und der Vollzug deutlich verbessert werden. Für rechtswidrig eingereiste Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erlangt haben, soll es in Zukunft keine Sozialleistungen mehr geben.
Zusätzlich hat das Kabinett im Asylbewerberleistungsgesetz die Bedarfssätze für Asylbewerber angepasst. Der Bedarf für Strom und Wohnungsinstandhaltung wird künftig aus der Geldleistung ausgegliedert und als Sachleistung erbracht. Damit sinken zwar die Geldleistungssätze, materiell werden die Leistungen jedoch wie bisher erbracht. Für Leistungsberechtigte, die in einer Sammelunterkunft leben, sollen die Leistungen zusätzlich gekürzt werden, da bestimmte Kosten, etwa für die Mediennutzung, nicht für jede Person in voller Höhe anfallen. Andererseits sollen Asylbewerber künftig nicht mehr nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland aus dem Leistungsbezug herausfallen, womit Ausbildungs- und Studienabbrüchen unter Geflüchteten entgegengewirkt werden soll. Darüber hinaus sollen ausbildende Betriebe mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten. Für Flüchtlinge, die sich ehrenamtlich betätigen, soll es einen Freibetrag von 200 EUR monatlich geben.
Des Weiteren sollen mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz vor allem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete stärker unterstützt werden, die sich um Ausbildung und Arbeit bemühen. Auch Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben können, sollen ihren Lebensunterhalt möglichst s...