Die Bundesregierung hat Ende März das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Es soll den Arbeitnehmern und ihren Vertretungen mehr Mitbestimmung, einen besseren Kündigungsschutz sowie eine vereinfachte Wahl des Betriebsrats bringen. Verbesserungen sind auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen vorgesehen. So werden z.B. Wahlverfahren vereinfacht und die Altersgrenze für die Wahlberechtigung der Auszubildenden zur JAV gestrichen. Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, die sich für die Gründung und die Wahl von Betriebsräten engagieren, wird verstärkt.
In den vergangenen Jahren sei der Anteil der Betriebe, die über einen Betriebsrat verfügen können, aus verschiedenen Gründen gesunken, argumentiert die Bundesregierung. Das zeige auch eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem Jahr 2019. Ihr Ergebnis: Nur noch 9 % der betriebsratsfähigen Betriebe in Westdeutschland und 10 % der betriebsratsfähigen Betriebe in Ostdeutschland verfügen über einen Betriebsrat.
Dieser Entwicklung will die Bundesregierung entgegenwirken. Betriebsräte seien „Ohr und Sprachrohr” der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, argumentiert die Regierung. Sie seien wichtig, weil sie die Interessen der Mitarbeiter in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten bündelten. Ein Betriebsrat bringe jedoch nicht nur Vorteile für die Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber. Denn wenn ein Betriebsrat engagiert arbeite und der Arbeitgeber gut zuhöre, gewinne er motivierte Mitarbeiter.
Ein wichtiger Aspekt des Vorhabens sind auch die sich abzeichnenden Entwicklungen in der Arbeitswelt, v.a. die Digitalisierung und der Trend zu mehr mobiler Arbeit. Um die mobile Arbeit zu fördern, sollen Betriebsräte auch bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit künftig mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Der Gesetzentwurf regelt allerdings keinen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit oder Homeoffice. Es wird das „Wie” geregelt und nicht das „Ob”. Das heißt, dass der Betriebsrat bei der konkreten Ausgestaltung von mobiler Arbeit – wenn es dann dazu kommt – ein Mitbestimmungsrecht hat. Für Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, soll es damit künftig mehr einheitliche und verbindliche Regeln in Unternehmen geben. Des Weiteren wird es künftig möglich sein, Betriebsratssitzungen virtuell abzuhalten – per Video oder Telefon. Bisher galt eine Präsenzpflicht. Im Zuge der Pandemie wurde die Möglichkeit eingeführt, Betriebsratssitzungen ganz oder teilweise virtuell abhalten zu können. Das soll nun fester Bestandteil des Gesetzes werden.
Die Arbeitswelt wird außerdem zunehmend durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geprägt. Ein wichtiges Anliegen des Gesetzentwurfs ist deshalb, dass Betriebsräte Mitbestimmungsrechte erhalten, wenn sog. Künstliche Intelligenz (KI) im Unternehmen eingesetzt werden soll. So sollen Betriebsräte bei der Einführung von KI und Informations- und Kommunikationstechnik frühzeitig eingebunden werden und mitberaten können. Betriebsräte dürfen zudem nicht übergangen werden, wenn die Personalauswahl in der Zukunft mit Hilfe von KI stattfindet. Außerdem sollen Betriebsräte einfacher auf externen Sachverstand zugreifen können, wenn sie diesen Sachverstand für ihre Aufgabenerledigung tatsächlich benötigen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kommentierte den Gesetzesbeschluss wie folgt: „Wir wollen sicherstellen, dass die betriebliche Mitbestimmung ihre wichtige Aufgabe auch im Zeitalter der Digitalisierung erfüllen kann.”
[Quelle: Bundesregierung]