Die tägliche Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden müssen. Dies sieht ein kürzlich bekannt gewordener Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor. Mit dem Vorhaben reagiert das Ministerium auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem vergangenen Jahr (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 2022, 966).
Laut dem Gesetzentwurf sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung soll aber auch durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst oder durch einen Dritten erfolgen können, z.B. einen Vorgesetzten. Die Tarifvertragsparteien sollen allerdings Ausnahmen vereinbaren können. Sie sollen etwa von der elektronischen Form der täglichen Arbeitszeiterfassung abweichen und eine Aufzeichnung in Papierform zulassen können. Die Aufzeichnung soll zudem auch an einem anderen Tag erfolgen können, spätestens aber bis zum Ablauf des siebten, auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags.
Eine bestimmte Art der elektronischen Aufzeichnung wird allerdings nicht vorgeschrieben. Neben den bereits in den Betrieben üblichen Zeiterfassungsgeräten kämen auch andere Formen der elektronischen Aufzeichnung mit Hilfe digitaler Lösungen wie etwa Apps auf Smartphones in Betracht, heißt es im Entwurf. Möglich sei auch eine kollektive Arbeitszeiterfassung durch die Nutzung und Auswertung elektronischer Schichtpläne, vorausgesetzt, es lassen sich daraus Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ableiten.
Die Möglichkeit einer gerade bei besonders selbstständig arbeitenden Beschäftigten verbreiteten „Vertrauensarbeitszeit” soll durch die neue Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt werden. Bei der Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber ganz oder weitgehend auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglichen Arbeitszeit.
Während die Pläne aus dem Bundesarbeitsministerium seitens der Gewerkschaften bereits begrüßt wurden, kam harsche Kritik aus den Reihen der Arbeitgeber. Deren Vertreter befürchten eine Zunahme an Bürokratie und sehen angesichts dynamischer Entwicklungen im Arbeitsmarkt in den Gesetzesplänen eine „Fortschrittsverweigerung”.
[Red.]