5.1 Maties (Hrsg.), Stichwort-Kommentar eSport-Recht, 1. Aufl. 2023, Nomos, 1080 S., 149 EUR
Bereits die Statistik zum Werk zeigt, dass es sich um eines der umfangreichsten Bücher zum eSport handelt, das sich derzeit auf dem Markt befindet. 56 Autorinnen und Autoren erläutern unter 122 Stichworten die rechtlichen Zusammenhänge, Bezüge und Notwendigkeiten, Herausforderungen, Begrifflichkeiten und Besonderheiten in der Praxis, die im eSport-Alltag zum Tragen kommen. Wer nur eine kurze Erklärung zu den jeweiligen Stichworten erwartet, wird überrascht sein. Die Darstellungen in den einzelnen Kapiteln sind ausführlich und lehrbuchartig aufbereitet. Dabei rutschen sie nie ins Allgemeine ab, sondern fokussieren sich durchweg auf die im eSport relevanten Aspekte. So finden sich Ausführungen zur Gemeinnützigkeit, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen ebenso wie zu Cheating, Nerf, Transfer, Berichterstattung, geistiges Eigentum, Medienrecht und vieles mehr. Den Autoren gelingt es, in den einzelnen Kapiteln den Bogen zu spannen zwischen der Beschreibung der realen Bedingungen und deren Einordnung in die rechtlichen Gegebenheiten. Das geschieht zum ganz großen Teil so präzise, dass die Lektüre das Gefühl der geballten Kenntnisgewinnung erweckt.
Fazit: Das Werk ist ein besonders wertvoller Wissensfundus für Anwälte mit Fokus oder Interesse an der speziellen und jungen Rechtsmaterie. Es ist aber auch denjenigen zu empfehlen, die etwas über den eSport lernen wollen. Dank der übersichtlichen Aufbereitung ist der gewünschte Inhalt schnell zu finden und eignet sich daher auch außerhalb gezielter Anwendungsfragen zum Schmökern.
RAin Prof. Dr. Anne Jakob, LL.M. und FAin für Sportrecht, Karben
5.2 Nothelfer, Die Inkorporation des eSports in das deutsche Rechtssystem, Nomos, 295 S., 89 EUR
Obwohl der eSport oder das Gaming inzwischen sowohl eine hohe gesellschaftliche als auch vor allem eine bemerkenswerte wirtschaftliche Relevanz erreicht haben, widmen sich dem Thema in der Rechtswissenschaft nur wenige Personen. Die in diesem Gebiet zu findenden Publikationen sind jedoch sehr häufig mit dem Namen Nepomuk Nothelfer verbunden. Man könnte ihn schon fast als Pionier des eSports in der Rechtswissenschaft bezeichnen, vor allem, wenn es um Regelungen des eSports geht.
Folgerichtig ist bereits 2022 in der Schriftenreihe der Forschungsstelle für eSport-Recht der Universität Augsburg die Dissertation Nothelfers erschienen. Sie hat nicht weniger zum Ziel, als die Fragen zu beantworten, „was eSport ist, ob die aktuellen eSport-spezifischen Normen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht tauglich gestaltet sind und welche Regelungsansätze für die Zukunft bestehen”. Ausgangspunkt dafür bilden die Definition von Sport und die politischen Aktivitäten bezüglich des eSports in Deutschland, namentlich der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, die Koalitionsverträge der Bundesländer, der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland und die aus diesen resultierenden Normen § 22 Nr. 5 BeschV und § 15 Abs. 3 RennwLottDV.
Bereits an dieser Aufzählung lässt sich erahnen, welch rechtlich schwierigem Gebiet sich der Autor zu nähern versucht. Es ist geprägt von einem Mangel an klaren Begriffen, sich überschneidenden Definitionen, fehlendem Rechtsrahmen und mangelnder Grundlagenforschung. Dafür ist die Materie eSport umso komplexer, gekennzeichnet durch eine hohe Interdisziplinarität und Dynamik. eSport ist eine noch junge Branche, die sich in vielen Punkten stark vom traditionellen Sport unterscheidet und daher nicht in das bestehende System des Sports und des Sportrechts passen will.
Auch Nothelfer startet mit dem Versuch einer Definition des eSports. Er wählt einen deskriptiven Ansatz mit den drei Merkmalen „menschlicher Spieler”, „Wettkampf”, „Computerspiel”. Letzteres könnte durch „Wettkampf auf virtueller Ebene” ersetzt werden. Er hält die Einteilung in Gattungsbegriff und Unterbegriffe für möglich, sieht keine Zirkelschlüssigkeit und die Grundsätze der Eliminierbarkeit und der Nichtkreativität für gewahrt. Bei der Normierung des Begriffs in einer Rechtsquelle müsse lediglich darauf geachtet werden, dass der Begriff mit dem Telos dieser vereinbar sei und keine formalen Fehler im Widerspruch zum Grundsatz der Eliminierbarkeit einschlägig sind.
Ausführlich beschreibt der Autor die politische und rechtliche Situation in Deutschland. Er setzt sich dabei detailliert mit den politischen Statements in den Koalitionsverträgen der Bundes- und Landesregierungen zu eSport auseinander sowie den daraus entstandenen (zwei) Normen. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich die inhaltliche Darstellung des § 22 Nr. 5 BeschV am Begriffsverständnis des Deutschen E-Sport Bundes e.V. (ESBD) orientiert und daher eher sportverbandlich geprägt ist. Im Vergleich dazu sei der Begriff eSport i.R.d. § 15 Abs. 3 RennWLottDV mangelhaft und deutlich weiter als in § 22 Nr. 5 BeschV. Dennoch trügen beide Normen zu mehr Rechtssicherheit bei. Im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 wird eine Subsumtion von eSport unter den Begriff Sport für möglich erachtet, eine notwendige Einzelfallprüfung se...