Vom 26. bis 28. April 2007 fand auf Mallorca ein internationales Erbrecht-Symposium statt. Der Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), Herr RA Jan Bittler, begrüßte die Teilnehmer nochmals offiziell am 26.4.2007 im Hotel Son Caliu, Palmanova, nachdem es bereits am Anreisetag, dem 25.4.2007, einen Empfang mit Begrüßung gegeben hatte.
Die Veranstaltung begann mit einer "Einführung in das Internationale Privatrecht des Erbrechts" durch Dr. Ludwig Kroiß, der als Direktor des Amtsgericht Traunstein häufig mit diesem Problemkreis befasst ist. Nach der Darstellung der Grundsätze zur Ermittlung des anwendbaren Rechts ging Dr. Kroiß insbesondere auf für die forensische Praxis besonders relevante Fragen ein. Anschließend erfolgte eine "Einführung ins Internationale Erbschaftsteuerrecht" durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Marc Jülicher, Bonn. Dr. Jülicher stellte hierbei die Struktur des Internationalen Erbschaftsteuerrechts, die verschiedenen Arten und den Umfang der Steuerpflicht, die Grundzüge und Besonderheiten von Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG in den Mittelpunkt seiner Ausführungen.
Probleme der täglichen Praxis des Internationalen Erbrechts standen anschließend im Mittelpunkt bei den Referaten von Dipl.-Rechtspfleger (FH) Thomas Laukvon der Hoerner Bank AG, Heilbronn, mit dem Thema "Erbenermittlung International" und dem Vortrag des spanischen Rechtsanwalts und Steuerberaters Abogado Carlos Espinosa, Palma de Mallorca, mit dem die Teilnehmer Probleme aus dem Bereich "Praktische Nachlassabwicklung in Spanien" erörtern konnten.
Zum Abschluss des ersten Tagungstages referierte RA und FAStR Dr. Jülicher noch über "Erbschaftsteuerrecht international – aktuelle Entscheidungen und Tendenzen in der Literatur" und stellte hierbei insbesondere das französische Erbschaftsteuerrecht und das neu vereinbarte, aber noch nicht ratifizierte Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer mit Frankreich in den Mittelpunkt seines Vortrags. Daneben behandelte er die Qualifikation ausländischer Erwerbe im ErbStG und den Einfluss des Europarechts auf das Internationale Erbschaftsteuerrecht.
Der 2. Tagungstag wurde eröffnet mit einem gemeinsamen Vortrag von Steuerberater/Ass.-iur. Prof. Thomas Reich, Würzburg/Wiesentheid (mittlerweile Notar in Erkelenz), und Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß vom Deutschen Notarinstitut Würzburg mit dem 1. Teil ihrer "Länderbeispiele aus zivil- und steuerrechtlicher Sicht". Dr. Süß stellte zunächst das spanische Erbrecht ausführlich vor. Anschließend zeigte Prof. Reich Gestaltungsmöglichkeiten auf, die das spanische Erbschaftsteuerrecht bietet und wie sich diese durch geschickte Wohnsitzwahl und Vermögensstrukturierung nutzen lassen. Danach behandelten die Referenten das Erb- und Erbschaftsteuerrecht von Österreich und machten deutlich, dass sich dieses Land damals besonders für einen Wegzug eignete, wenn es darum geht, im deutschen Sprachraum zu verziehen, aber die Erbschaftsteuerbelastung deutlich zu reduzieren. Das zwischen Deutschland und Österreich abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts war nämlich besonders geeignet, um durch Wohnsitzwechsel des Erblassers nach Österreich das deutsche Besteuerungsrecht einzuschränken, da das DPA die "Freistellung" vorsah. Bei den Gestaltungen ist allerdings zu beachten, dass das österreichische Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt wurde und nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31. August 2008 nicht mehr angewandt werden kann. Für eine Gesetzesänderung zur Herstellung verfassungsgemäßer Zustände gibt es im Parlament zwar voraussichtlich keine Mehrheit, sollte das österreichische Erbschaftsteuergesetz aber nicht mehr anwendbar sein, könnte eine Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Deutschland drohen, worauf Prof. Reich hinwies. Dies ist zwischenzeitlich auch mit Wirkung zum 1.1.2008 geschehen.
Dr. Kroiß referierte im Anschluss hieran nochmals über spezielle Probleme der Praxis mit "Erbscheinen im internationalen Rechtsverkehr". Hierbei ging es um Fragen der internationalen Zuständigkeit, einige Besonderheiten im Erbscheinsverfahren, der Anerkennung ausländischer Entscheidungen und Probleme des Erbnachweises im Ausland, insbesondere der Anerkennung deutscher Erbscheine im Ausland.
"Das internationale Güterrecht und seine Auswirkungen auf das Erbrecht" war das Thema des Vortrags von Walter Krug (Vorsitzender Richter am LG Stuttgart), bei dem er nach einem kurzen Exkurs in die Geschichte des deutschen Güterrechts und einer Darstellung des Internationalen Güterrechts insbesondere die Folgen der unterschiedlichen Anknüpfung bei Güterrecht und Erbrecht behandelt und neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung dargestellt hat.
In dem die Tagung abschließenden Vortrag von Prof. Reich und Dr. Süß wurden weitere Länder aus zivil- und steuerrechtlicher Sicht dargestellt, ...