Hans Klingelhöffer
Verlag C. H. Beck, München, 3., völlig überarbeitete Auflage 2009
224 Seiten, 38 EUR
ISBN 978-3-406572487
Auch in der 3. Auflage nach wie vor ein Standardwerk. In bewährter Manier erläutert Hans Klingelhöffer in der neuen Auflage seines "Pflichtteilsrechts" sowohl die Grundlagen als auch die praktischen Probleme des Rechts der (wie das Bundesverfassungsgericht sich ausdrückt) "bedarfsunabhängigen Mindestteilhabe" der nächsten Angehörigen am Vermögen des Erblassers. Zu Recht erscheint das Buch in der Reihe NJW Praxis, denn für den Praktiker – und zwar auf beiden Seiten der Richterbank – ist es bestimmt. Klingelhöffer erläutert sämtliche wesentlichen Aspekte des Pflichtteilsrechts, bleibt dabei aber stets prägnant und erliegt nicht der Versuchung, jeden Meinungsstreit und jede wissenschaftliche Diskussion ausführlich auszubreiten. Vielmehr konzentriert er sich auf das Wesentliche und ermöglicht so dem Praktiker einen raschen Überblick. Mit seiner eigenen Meinung hält er deshalb noch lange nicht hinter dem Berg. Dies gilt insbesondere auch für die Erläuterung des neuen Rechts nach der Erbrechtsreform 2010.
Die Gliederung ist nicht nur logisch, sondern entspricht auch den Bedürfnissen des Praktikers. An eine allgemeine Einführung, die sich insbesondere auch mit der Entwicklung der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Pflichtteilsrecht beschäftigt, schließt sich eine Darstellung zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen an, in deren Rahmen vor allem auch auf die äußerst praxisrelevanten "Beratungsrisiken" im Zusammenhang mit (beabsichtigten) Ehescheidungen hingewiesen wird. Weiterhin werden in diesem Kapitel Pflichtteilsunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung dargestellt. Letztere bezieht sich allerdings noch auf das alte Recht vor der Erbrechtsreform 2010. Auf diese geht Klingelhöffer lediglich mit einer halbseitigen Zusammenfassung ein. Auch die §§ 2305 und 2306 BGB sind jeweils noch in der alten Fassung behandelt, mit Ausblick auf die Reform. Verhältnismäßig großen Raum nehmen die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der praktischen Durchsetzung des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs ein. Vervollständigt werden diese hilfreichen Ausführungen durch die Hinweise zur Bewertung des Nachlasses, die eine Vielzahl von Einzelposten unmittelbar anspricht. Abgerundet wird das Buch durch Hinweise zu Gestaltungsmöglichkeiten unter Lebenden (Vermögensübertragungen und Verzichtsverträge) sowie Hinweise zum internationalen Erbrecht und zum Erbschaftsteuerrecht. Besondere Erwähnung verdient noch die – in der Praxis nur noch eingeschränkt relevante – Darstellung des Zusammenspiels von Pflichtteilsrecht und Einigungsvertrag.
Die Rechtsprechung bis zum Zeitpunkt der Manuskriptablieferung (Juli 2009) ist vollständig ausgewertet, sodass der Praktiker mit diesem Buch eine solide Arbeitsgrundlage zur Hand hat. Beim Schrifttum beschränkt sich Klingelhöffer aber im Wesentlichen auf NJW und ZEV sowie traditionelle Standard-Kommentare, insbesondere Staudinger. Beim Münchener Kommentar verweisen viele Fußnoten anscheinend noch auf die 3. Auflage, in der Frank noch als Kommentator des Pflichtteilsrechts aktiv war (aktuell ist mittlerweile die 5. von Lange bearbeitete Auflage). Werke wie Damrau oder Mayer/Süß/Tanck/Bittler/Wälzholz, Handbuch Pflichtteilsrecht, werden gar nicht erwähnt. Dennoch legt Klingelhöffer mit der 3. Auflage eine solide Arbeitshilfe für den Praktiker vor, die insbesondere für Rechtsanwälte, die nur ab und an mit pflichtteilsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind und nicht bereits über vertieftere Kenntnisse der Materie verfügen, einen raschen Überblick ermöglicht.