Das 22. Deutsche Erbrecht-Symposium fand am 20. und 21. September im Marriott Hotel in Heidelberg statt. Auch im Jahr 2019 kredenzte der DVEV als Veranstalter den Symposiumsteilnehmern zwei informative, interessante und abwechslungsreiche Tage.

Durch das Symposium führten Herr Rechtsanwalt Jan Bittler und Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf.

Das Symposium begann mit einem Ausflug in das aktuelle Erbschaftsteuerrecht. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Marc Jülicher führte die Teilnehmer durch die neuesten erbschaftsteuerlichen Regelungen, beleuchtete die Neuerungen zur Optionsverschonung und befasste sich mit den Problemen und Lösungsmöglichkeiten des bevorstehenden Brexits. Er zeigte den Teilnehmern die Schnittstellen zwischen dem Erbschaftsteuerrecht und dem Grunderwerbsteuerrecht auf, setzte sich mit den steuerlichen Fragen rund um das Familienheim, den Nießbrauch und mit dem Zugewinnausgleich auseinander.

Daran anschließend zeigte Herr Fachanwalt für Erbrecht Stephan Rißmann teilweise neue und ungewöhnliche Wege auf, dem Pflichtteilsberechtigten weitere Kenntnisse über den Bestand des Nachlasses zu verschaffen. Er erläuterte dem interessierten Publikum die Wichtigkeit der Akteneinsicht beim Nachlassgericht, die Möglichkeiten der Einsicht beim Grundbuchamt wie auch die richtige Formulierung der Auskunftsansprüche.

Frau Rechtsanwältin Dr. Stephanie Herzog befasste sich mit den Neuerungen in der Rechtsprechung, nicht ohne sich auch an der einen oder anderen Stelle mit ihrer eigenen Meinung einzubringen. So entstand immer wieder eine lebhafte Diskussion zwischen der Referentin und Auditorium. Thematisiert wurden u.a. die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main zu sittenwidrigen Verknüpfungen zwischen Erbenstellung und Besuchspflicht und die Entscheidung des BGH zur Vergütung des Rechtsanwalts bei Erstellung eines Testamentsentwurfs. Insbesondere Letztere lies alle Teilnehmer erkennen, künftig besser nicht mehr ohne Gebührenvereinbarung in diesem Bereich tätig zu werden.

Nach der Mittagspause erläuterte Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Trappe dem interessierten Teilnehmerkreis, wie man einen unliebsamen Testamentsvollstrecker seines Amtes enthebt, oder etwas förmlicher und schöner formuliert: die Möglichkeiten der Abberufung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund. Er konnte gelungen aufzeigen, in welchem weiten Umfang das Gericht einen Wertungsspielraum hat und weshalb es für den Rechtsanwender gerade in diesem Bereich so wichtig ist, hier umfassend und vorausschauend vorzutragen, will er mit seinem Antrag Erfolg haben.

Herr Dirk-Christian Hofsümmer von MLP zeigte in seinem Beitrag zum Symposium Haftungsrisiken auf, den Umgang damit und Strategien zu deren Vermeidung.

Zum Ausklang des Tages setzte sich Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek mit der Frage auseinander, ob durch eine Vorsorgevollmacht ein Erbschein vermieden werden kann und hierdurch gegebenenfalls dem Mandanten nicht unerhebliche Kosten erspart werden können. Er beleuchtete den Erbschein dabei insbesondere im Lichte der grundbuchrechtlichen Regelungen. Wer wissen will, ob der Erbschein vermeidbar ist – der saß hoffentlich im Zuhörerkreis.

Der zweite Tag wurde eingeläutet durch den Vortrag des Herrn Notar Dr. Hans-Frieder Krauß, der seine Zuhörerschaft an die Hand nahm und durch die Thematiken von Nießbrauch, Wohnungsrecht und sonstigen Rechten in Übergabeverträgen führte. Den Teilnehmern zeigte er das Zusammenspiel – oder besser: die Wechselwirkungen – zivilrechtlicher, erbschaftsteuerrechtlicher und einkommensteuerrechtlicher Regelungen auf.

Das diesjährige Symposium schloss Herr Vorsitzender Richter am LG a.D. Walter Krug mit der Vorstellung der neuen europarechtlichen Regelungen zum Güterrecht, zeigte die Unterschiede zwischen den Neuerungen und den bisherigen Regelungen auf, schärfte den Blick des Publikums auf anstehende Probleme und erläuterte die Auswirkungen auf das Erbrecht.

Zusammenfassend war auch das 22. Symposium eine rundum gelungene Veranstaltung, deren Besuch sich für jeden Teilnehmer lohnte und die keinen unbefriedigt nach Hause entlassen hat. Wer Lust bekommen hat, kann sich schon einmal den 18. und 19. September 2020 für das 23. Symposium in Heidelberg vormerken.

Autor: Von Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht Frederick Pitz , Schwetzingen

ZErb 1/2020, S. 12 - 13

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