1. Eine schenkungsteuerrechtliche Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind ist abzulehnen, wenn der Großelternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind überträgt und dieses Kind unmittelbar im Anschluss einen Grundstücksteil an das Enkelkind weiterüberträgt, ohne dazu verpflichtet zu sein.

2. Das Vorsehen einer Weiterübertragung in einem gemeinschaftlichen Testament der Großeltern reicht nicht aus, um eine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind zu begründen.

FG Hamburg, Urt. v. 20.8.2019 – 3 K 123/18

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