Ein alter Mann, nennen wir ihn Friedhelm, war (anders als sein Name vermuten lässt), in seinem aktiven Leben durch Willenskraft und Durchsetzungsvermögen sehr erfolgreich. Er wusste Bescheid, konnte den Wechselfällen des Lebens wirkungsvoll entgegentreten und sie in seinem Sinne zufriedenstellend lösen. Auch ein erfolgreicher und sehr vermögender Mann wird alt, gebrechlich, abhängig von anderen.

Nun ist "Not am Mann" und Hilfe unabdingbar. Aufgeklärt und gut beraten lässt Friedhelm eine große Vollmacht – die Generalvollmacht – notariell beurkunden. Bevollmächtig sind der langjährige Freund sowie die Tochter, die auch die Mutter schon gepflegt hat. Der Notar kennt die Umstände, weiß um das Vermögen und was der alte Herr für Vorstellungen für die Zeit der Sorge hat. Das Innenverhältnis wird schriftlich fixiert, damit später keine Zweifel aufkommen und beim Notar hinterlegt. Bedacht ist, dass der Aufwand der Bevollmächtigten nicht ohne Entschädigung erbracht werden soll, dass Schenkungen weiterhin möglich bleiben, dass die Aufgabe der eigenen Wohnung notwendig werden könnte und dass Immobilien vielleicht verkauft werden müssen. Die Bevollmächtigten sind zur Auskunft verpflichtet und haben Belege vorzuhalten. Und ja – der alte Mann kennt das Leben – auch eine Kontrolle der Vollmachtnehmer ist geregelt. Also eine sehr gute Vollmacht und deshalb beste Voraussetzung, dass es im Alter an nichts fehlen wird. Die Bevollmächtigten waren bereit und ebenfalls guten Willens.

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