Für den Notar ergibt sich bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses aufgrund der Möglichkeit von Krypto-Assets im Nachlass eine veränderte Abfragesituation. Diese neue Abfragesituation kann der Notar aber nur vollständig abdecken, wenn ihm überhaupt bewusst ist, dass die Möglichkeit von Krypto-Assets im Nachlass besteht. Wie bereits geschildert sind Krypto-Assets im Nachlass aber bisher die Ausnahme und nicht die Regel, wobei sich diese Situation in Zukunft ändern wird. Gerade diesbezüglich möchte dieser Aufsatz Aufklärungsarbeit leisten, denn nur, wenn dem Notar vor Augen geführt wird, was es für Fallstricke bezüglich Krypto-Assets im Nachlass gibt, kann dieser dementsprechend reagieren und seine Ermittlungspflicht erfüllen. Das man dennoch nicht immer zu einer kompletten Aufklärung bezüglich Krypto-Assets im Nachlass kommen kann und wird, wird im Folgenden noch näher dargestellt. In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden, dass der Notar kein Blockchain-Spezialist sein kann und dementsprechend nur eine eingeschränkte Kenntnis über die Blockchain und ihre Möglichkeiten erwartet werden kann.

Im Grunde muss der Notar zur Erfüllung seiner Pflicht nur wissen, welche unterschiedlichen Formen von Krypto-Assets im Nachlass vorhanden sein könnten und wie er sich diesbezüglich Zugang verschaffen kann. Wie oben bereits dargestellt, kommen als Krypto-Assets im Nachlass Kryptowährungen, NFTs und investment oder utility token in Betracht. Die Grundsätze, welche der Notar zu den einzelnen Assets kennen muss, wurden bereits in Teil III dieses Aufsatzes erläutert. Im Folgenden soll noch dargestellt werden, wann der Notar Abfragen zu Krypto-Assets vornehmen, wo genau er seine Abfrage durchführen muss, welchen Stichtag er dabei zugrunde legen sollte und wie er seine Ergebnisse dokumentieren kann.

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