Michael Bonefeld/Ludwig Kroiß/Manuel Tanck (Hrsg.)
zerb verlag Bonn, 3. Aufl. 2009
1.150 Seiten, 98,– EUR
Das bewährte Standardwerk zum Erbprozess liegt nunmehr in der dritten Auflage vor und bildet damit den Rechtsstand zum 15.10.2008 ab. Nach wie vor erhebt das neunköpfige Autorenteam den hohen Anspruch, den Praktiker durch das teilweise undurchsichtige Dickicht erbprozessualer Fragestellungen, einschließlich des Erbscheinsverfahrens und der Teilungsversteigerung zu führen. Es hat dieser Selbstverpflichtung erneut vollständig entsprochen.
Das materielle Erbrecht sowie das damit zusammenhängende Verfahrensrecht waren und sind in jüngster Zeit Gegenstand einiger gesetzgeberischer Aktivitäten, die das Erscheinen neuer Auflagen maßgeblich beeinflussen. Die Materie des zu besprechenden Werkes ist zwar weniger durch die kurz vor dem Jahreswechsel durchgezogene Neugestaltung des Erbschaftsteuerrechts betroffen; wichtige Änderungen gehen aber von der FGG-Reform und den geplanten Modifikationen des Erb- und Verjährungsrechts aus. Nachdem der Deutsche Bundestag das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG) im Juni 2008 beschlossen hatte und es am 19. September 2008 den Bundesrat passierte wird das FamFG am 1.9.2009 in Kraft treten. Bei der Reform des materiellen Rechts ist es hingegen nach wie vor offen, wann mit dem Gesetz zu rechnen ist.
Angesichts dieser Unsicherheiten ist man versucht, größere Publikationen nach hinten zu schieben, um ja noch diese und jene Neuerung einarbeiten zu können. Da aber leider auch im Erbrecht die Unsitte der sich ständig verzögernden Gesetzesänderungen um sich greift, läuft man Gefahr, niemals den idealen Zeitpunkt abzupassen. Zudem entsteht täglich neuer Informationsbedarf, der auf der Grundlage der heute aktuellen Rechtslage befriedigt werden muss.
Die mit dem Inkrafttreten der FGG-Reform einhergehenden Veränderungen werden von den jeweiligen Bearbeitern ausführlich dar- und der alten Rechtslage vergleichend gegenübergestellt. Kroiß beispielsweise gibt durchgängig entsprechende Hinweise (vgl. etwa S. 901) auf das FamFG. Obwohl die Reform des materiellen Erbrechts und des Verjährungsrechts derzeit noch etwas weniger konkret ist, hat man sich auch hier erfolgreich bemüht, die zu erwartenden Neuerungen zu antizipieren. Bonefeld etwa stellt die neuen Verjährungsregelungen ausführlich vor und präsentiert zudem eine nützliche Synopse zum Verjährungsrecht (S. 47–52).
Daneben werden praktisch wichtige Probleme nicht selten durch die Gerichte und nicht etwa durch den Gesetzgeber gelöst. Ein Beispiel ist der von Land- und Oberlandesgerichten kontrovers entschiedene Umgang mit Zuwendungen aus Lebensversicherungsverträgen im Rahmen des Schenkungsbegriffs des § 2325 BGB. Tanck (S. 543) stellt hierzu die verschiedenen Positionen auf dem aktuellen Stand dar. Es war daher richtig, dass Verlag, Herausgeber und Autoren mit der Neuauflage nicht länger gewartet haben.
Sowohl diejenigen, die erbprozessuale Auseinandersetzungen für ihre Mandantschaft betreiben, als auch diejenigen, die darüber zu entscheiden haben, erhalten mit der Neuauflage eine aktuelle und zuverlässige Stütze sowie eine wertvolle Arbeitshilfe an die Hand. Zahllose Formulierungshilfen, Tipps, Beispiele, Checklisten, Übersichten und Schaubilder bieten rasche Orientierung und garantieren hohe Nutzbarkeit; das Autorenteam bürgt für durchgängig hohes Niveau. Das Buch gehört in die Hand eines jeden Erbrechtlers.
Für Anfänger und Fortgeschrittene.
6 ZErbs = muss man haben
Prof. Dr. iur. Knut Werner Lange, Universität Bayreuth