Loos fragte Prof. Dr. Oestreicher nach Lösungsmöglichkeiten für die besonderen Probleme, die aus der Kombination von großer Fläche und sinkenden Einwohner- und Gewerbesteuerpflichtigenzahlen resultierten. Er habe den Eindruck, dass die starken Kommunen noch mehr erhalten sollten und im Gegenzug in den schwachen Kommunen im ländlichen Raum die Lebensverhältnisse eher schlechter würden.
Prof. Dr. Oestreicher erwiderte, es sei natürlich problematisch, dass der ländliche Raum, der insbesondere unter dem Bevölkerungsschwund leide und zumeist weniger Gewerbebetriebe ansiedeln könne, auch entsprechend geringere Einnahmen erzielen könne. Er habe darauf hingewiesen, dass der Finanzausgleich, so wie er derzeit ausgestaltet sei, für eine weitgehende Angleichung der Lebensverhältnisse sorge. Die Pro-Kopf-Ausgaben seien weitgehend aneinander angeglichen. Zu fragen sei aber im Hinblick auf die Struktur der Gemeindegrößen, inwieweit Gemeindeaufgaben dezentral erledigt werden könnten oder sollten.
Tebbe fragte nach Meinungen dazu, ob die Grundsteuer bei der kommunalen Finanzierung künftig eine sehr viel größere Rolle spielen könne als bislang.
Nach Fahrenschon gebe es natürlich einen Zusammenhang zwischen der Situation der Kommunalfinanzen und der Ausgestaltung der Grundsteuer. Bei der Frage der Modernisierung der Grundsteuer gebe es zwei vollkommen unterschiedliche Herangehensweisen. Auf der einen Seite das Bremer Modell, bei der die Grundsteuer auf einer Verkehrswertbetrachtung aufbaut. Auf der anderen Seite eine pauschale Herangehensweise über die Multiplikation von Fläche und Gebäudebestand, wie es das bayerische, baden-württembergische und das hessische Model vorsehe. Das Thema sei aber nicht dazu geeignet, in die ohnehin sehr komplexe Diskussion über die Zukunft der Kommunalfinanzen integriert zu werden.
Prof. Dr. Fuest richtete an Kuban die Frage, ob sein Eindruck stimme, dass bei allen jahrelangen Diskussionen um Gewerbesteuerreformmodelle die Kommunen primär deren fiskalische Ergiebigkeit betrachtet hätten.
Nach Kuban seien Steuern für die Kämmerer immer dazu dagewesen, um Geld einzunehmen. Aber es gehe auch darum, die Entwicklung eines Standorts voranzubringen, indem Probleme, die mit der Ansiedlung von Unternehmen verbunden sind, gelöst und neue Arbeitsplätze geschaffen würden.
Jonas merkte an, von der kommunalen Seite werde als Argument für die Beibehaltung der Gewerbesteuer auch ins Feld geführt, dass sie eine höhere Wachstumsdynamik habe. Man müsse jedoch die Bevölkerungsentwicklung im Land sehen, die Überalterung, die großen Lasten für die Rentenversorgung, den Mangel an Fachkräften sowie die steigenden Energiekosten. Ob man unter diesen Voraussetzungen von einer dauerhaft höheren Wachstumsdynamik ausgehen könne, sei zweifelhaft.
Rüchardt fragte nach Möglichkeiten der Steuervereinfachung, gerade auch für die Wirtschaft, und danach, wie die Kommunen aus dem Netz von Verpflichtungen und Standards befreit werden könnten. Er verwies auf Fahrenschons Vorschlag, der den Tausch der Hinzurechnung gegen bespielsweise einen erweiterten Anteil an der Umsatzsteuer und ansonsten den Abbau von Standards und Aufgaben beinhalte.
Nach Jonas wäre dies für die Unternehmen eine Situation, mit der man gut leben könnte. Aus unternehmensteuerrechtlicher Sicht richte sich die Kritik an der Gewerbesteuer im Wesentlichen gegen die ertragsunabhängigen Elemente. Bausteine wie beispielsweise die Umsatzsteuer würden das Risiko der Aufkommensvolatilität für die Gemeinden verringern.
Dr. Dorenkamp gab zu bedenken, dass das Ziel, neue Verlagerungen in das Ausland zu stoppen, wahrscheinlich nicht besonders gut über eine kommunale Steuer erreicht werden könne. Man habe aber in der Vergangenheit häufig gehört, dass der Verstetigungseffekt der Hinzurechnungselemente eine besondere Rolle für Kommunen spiele. Allerdings sprächen 1 bis 1,7 Mrd. EUR aus den Hinzurechnungen im Vergleich zu 30 bis 40 Mrd. EUR aus der Gewerbesteuer insgesamt gegen einen solchen Verstetigungseffekt.
Kuban sprach sich für eine Modernisierung durch das Kommunalmodell aus. Ziele seien die Modernisierung und Stärkung der Gewerbesteuer und die Übernahme von Soziallasten durch denjenigen, der sie beschlossen hat; dies sei im Wesentlichen der Bundesgesetzgeber.
Prof. Dr. Oestreicher stellte fest, dass die Gewerbesteuer in ihrem gegenwärtigen Zuschnitt, aber auch im Zuschnitt des Kommunalmodells die schlechteste aller Alternativen sei. Insbesondere führe die Gewerbesteuer in der gegenwärtigen oder auch künftigen Ausgestaltung zu einer Erhöhung der Steuerlasten für Unternehmen. Gebraucht würde für diese aber vielmehr eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung.