Mit einer einstweiligen Verfügung nach § 935 ZPO steht für den wirklichen Erben zumindest eine Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung, mittels der er die vorläufige Rückgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht erreichen kann.[60]

Der Erbscheinserbe verliert mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung die Möglichkeit, sich mittels des Erbscheins im Rechtsverkehr als Erbe zu legitimieren.[61] Die Übertragung von im Nachlass befindlichen Immobilien kann damit verhindert werden.

Bezüglich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des Zivilgerichts gelten die allgemeinen Verfahrensregeln. § 27 ZPO (Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft) ist nicht anwendbar.[62]

Zur Begründung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sind von dem wirklichen Erben die Voraussetzungen des Herausgabeanspruchs nach § 2362 Abs. 1 BGB (Verfügungsanspruch) sowie die Rechtsposition des wahren Erben gefährdende Umstände, wie beabsichtigte Grundstücksübertragungen des Erbscheinserben (Verfügungsgrund), darzulegen und nach § 294 ZPO glaubhaft zu machen.

[60] Vgl. Siegmann/Höger, in. BeckOK BGB, Stand:1.5.2022, § 2363 Rn 10; Grziwotz, in: MüKo zum BGB, 9. Aufl., 2022, § 2362 BGB Rn 10.
[61] Vgl. hierzu und dem weiter bestehenden öffentlichen Glauben des Erbscheins vorstehend die Darlegungen unter II.1.b) Anregung der einstweiligen Rückgabe des unrichtigen Erbscheins.
[62] Grziwotz, in: MüKo zum BGB, 9. Aufl., 2022, § 2362 BGB Rn 6.

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