In den 40 Bänden der Schriftenreihe stachen zahlreiche Monografien zu Sachthemen der Gerichtsbarkeit und zu regionalspezifischen Institutionen hervor: Schon Heft 1 begann mit "Hammurabi und sein Gesetzbuch" von Herbert Rittmann im Jahre 1982. Ohne alle Bände hier Revue passieren zu lassen, erwähnen wir die Studien von Wolfgang Kneip zur Staatsanwaltschaft Mannheim im 19. Jahrhundert (Heft 19, 2010) oder Ulrich Falks Fallstudien zur zivilrechtlichen Judikatur des Reichsgerichts um 1900 (Heft 22, 2011). Unvergessen Fritz Sturms Bände zu 200 Jahren Badisches Landrecht (Heft 23, 2011) und über Geist und Ausstrahlung des Preußischen Allgemeinen Landrechts (Heft 30, 2014). Oder die bedeutende Studie von Angela Borgstedt zur Badischen Anwaltschaft und sozioprofessionellem Milieu in Monarchie, Republik und totalitärer Diktatur in den Jahren 1864-1945 (Heft 25, 2012).
Eigene Erwähnung zollen wir an dieser Stelle den Juristenporträts der Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums. Denn sie weist fein ziselierte Porträts bekannter und weniger bekannter Juristenleben auf. So zeichnete Hildebert Kirchner die Vita Eduard von Simsons nach (Heft 3, 1985), Reiner Haehling von Lanzenauer den Dichterjuristen Scheffel (Heft 6, 1988) sowie den badischen Juristen Reichlin von Meldegg (Heft 35, 2019). Detlev Fischer bearbeitete bereits die Karlsruher Juristenportraits aus der Vorzeit der Residenz des Rechts (Heft 9, 2004). Es seien noch genannt: "Theodor Mommsen – Gedanken zu Leben und Werk des großen deutschen Rechtshistorikers" von Fritz Sturm (Heft 11, 2006), "Julius Federer (1911-1984), Rechtshistoriker und Verfassungsrichter" von Alexander Hollerbach (Heft 13, 2007) sowie "Eduard Dietz (1866-1940), Vater der badischen Landesverfassung von 1919" von Detlev Fischer (Heft 16, 2008; 2. Aufl. 2012). Heft 17 der Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe war dem badischen Universaljuristen Josef Kohler gewidmet (Heft 17, 2009). Diese Widmung und auch diejenige an Ernst von Simson mit dem Beititel "im Dienste Deutschlands: von Versailles nach Rapallo (1918-1922)" in Heft 28 erschienen im Jahre 2013. Vorgenannte Beiträge wie die Hommage (Heft 33, 2016) an den Karlsruher Rechtsanwalt Reinhold Frank (1896-1945) entstammen allesamt der Feder von Norbert Gross, der den jüngsten Band 40 beigesteuert hat.
Geboren 1941, Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg i.Br. zum Dr.iur.utr. und 1971 an der Université de Grenoble zum Docteur en Droit, war Norbert Gross von 1995 bis 2016 Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof. Zahlreiche Publikationen, Vorträge und Ämter verbinden ihn mit dem französischen Nachbarn.
Und weitere Biografien sind in der Schriftenreihe publiziert worden: Christian Würtz zu Reichskanzler Constantin Fehrenbach (Heft 27, 2013), Alexander Hollerbach über "Anton Christ (1800-1880); Vormärz, Revolution und Nachmärz im Spiegel des Wirkens eines badischen Juristen" (Heft 26, 2013) sowie von Karl Zippelius zu "Arnold Horn (1844-1938), Karlsruher Rechtsanwalt und Privatgelehrter" (Heft 24, 2012). Heft 29 erinnert schließlich an Hildebert Kirchner (1920-2012), herausgegeben von Detlev Fischer im Jahre 2013.
Erwähnt werden soll des Weiteren die Hommage an Guido Kisch von Wilhelm Güde (Heft 18, 2010). Selbiger hat 2019 seinen Vater Max Güde und dessen Juristenleben porträtiert: Max Güde (1902–1984), ein Juristenleben im 20. Jahrhundert (Heft 36). Und schließlich finden wir in Band 37 von Roland Stimpel den aufhorchen lassenden Buchtitel: "Walter Stimpel (1917-2008) – Kampfpilot und Bundesrichter" aus dem Jahre 2020.
Empfehlen wir zum Schluss Band 38: Detlev Fischer: Rechtshistorische Rundgänge durch Freiburg, Perle des Breisgaus: Wer durch die Perle des Breisgaus spaziert, sollte dies nur mit Heft 38 der RHM-Schriftenreihe in der Hand tun. Detlev Fischer bietet vier Rundgänge an. Wer die Rechtshistorischen Rundgänge Fischers durch Karlsruhe selbst erlebt oder mit dem Stadtführer wahrgenommen hat, weiß, dass er für Freiburg die gleiche Präzision und Leidenschaft erwarten kann. Anhand von 80 Stationen, überwiegend in der Freiburger Innenstadt gelegen, stellt der Autor rechtsgeschichtliche Sehenswürdigkeiten und Erinnerungsstätten kenntnisreich und durch Quellen gestützt vor. Die Rundgänge sind in jeweils ca. zwei Stunden gut zu bewältigen und können obendrein nach persönlichem Gusto verknüpft und abgeändert werden. Der Band ist schließlich deshalb sehr wertvoll, weil er ein sorgfältig geführtes Personenverzeichnis nebst Bibliografie bietet.
Und von Freiburg im Breisgau ist es nicht mehr weit ins Elsass, wo unsere Reise mit dem Erbschein angefangen hat. In Elsass-Lothringen gilt aber das materielle französische Erbrecht (droit commun).