Am 18.1.2008 fand der von Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens, und dem Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht (Prof. Dr. Karlheinz Muscheler) veranstaltete 2. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum statt. Die Tagung hatte "Stiftung und Recht: heute, morgen, grenzüberschreitend" zum Generalthema und lockte weit über 150 Teilnehmer in das Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität.
In ihren Begrüßungsworten stellten die Vorstandsmitglieder von Fundare e. V. Dr. Bernd Andrick und Prof. Dr. Karlheinz Muscheler den Verein und die von diesem jährlich herausgegebene Zeitschrift "Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen" vor, die nunmehr im zweiten Jahrgang erscheint und neben anderen Beiträgen auch alle auf den jeweiligen Stiftungsrechtstagen gehaltenen Vorträge beinhaltet.
Im interdisziplinären Eröffnungsvortrag erläuterte Dr. Klaus Neuhoff von der Privaten Universität Witten/Herdecke die "historische Herkunft von ("ewiger") Dauer und Nachhaltigkeit im Stiftungsrecht". Diese Erörterungen waren nicht nur für Rechtshistoriker von Interesse, sondern brachten gerade in Anbetracht der Tatbestandsmerkmale des § 80 II BGB auch einen erheblichen Erkenntnisgewinn für das aktuelle Stiftungsrecht mit sich. Anschließend widmete sich Prof. Dr. Karlheinz Muscheler der aktuellen Rechtsprechung im Stiftungszivilrecht. Insbesondere seine Vorschläge, wie in der Praxis die effektive Reduzierung des Pflichtteils zugunsten einer Stiftung bewerkstelligt werden kann, stießen bei den Zuhörern auf offene Ohren. Ausführungen zur Haftung des Stiftungsvorstandes bildeten einen weiteren Schwerpunkt seines Vortrags. Muscheler hält eine landesgesetzliche oder satzungsmäßige Milderung des Innenhaftungsmaßstabs für Stiftungsvorstände für unzulässig, ein Stiftungsorgan hafte demzufolge nach den allgemeinen Regeln für Vorsatz und einfache Fahrlässigkeit. Im Folgenden stellte Ministerialrätin Gisela Primas vom Innenministerium NRW in einem Kurzreferat die Arbeit einer obersten Stiftungsaufsichtsbehörde vor. Danach widmete sich Prof. Dr. Joachim Suerbaum (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) dem Reizthema "Stiftung und Aufsicht". Nach der Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Stiftungsaufsicht befasste sich Suerbaum mit den Instrumentarien derselben und bezeichnete diese als unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Stiftungswesens. Gleichzeitig mahnte er aber Verbesserungen des Landesstiftungsgesetzes NRW an. Nach der Mittagspause referierte der Städtische Rechtsdirektor Norbert Meier vom Rechtsamt der Stadt Essen über die unselbstständigen kommunalen Stiftungen. Neben einer Bestandsaufnahme solcher Stiftungen in Essen warf Meier typische Problemfragen, wie z. B. die der Verwaltung des Stiftungsvermögens durch die Stadt, auf, die anschließend lebhaft diskutiert wurden. Notar Dr. Georg Wochner aus Köln berichtete nachfolgend von seinen Erfahrungen mit der Stiftungsanerkennung. Wochner kritisierte unter anderem die starre Haltung einiger Anerkennungsbehörden, die auf einer von ihnen festgelegten Mindestkapitalausstattung, beispielsweise in Höhe von 25.000 EUR, beharren. Die Kapitalausstattung müsse vielmehr individuell an der jeweiligen Zwecksetzung festgemacht werden.
Im steuerrechtlichen Teil der Veranstaltung stellte Frau Prof. Dr. Ursula Ley von der Wirtschaftsprüfer- und Rechtsanwälte-Sozietät BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff zunächst die Grundstrukturen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts mit besonderem Augenmerk auf Stiftungen dar, um dann detailliert das neue rückwirkend zum 1.1.2007 geltende Spendenrecht zu erläutern. Das Auditorium, vornehmlich bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerberatern sowie Vertretern von Stiftungen, Banken und Aufsichtsbehörden, erhielt dabei einen umfassenden Überblick darüber, welche steuerrechtlichen Neuerungen sich für Stiftungen ergeben und worauf sich Stiftungsverwalter und ihre Berater in Zukunft einzustellen haben. Ein besonderer Hinweis Leys galt den Gefahren, die sich durch die Einführung der Abgeltungsteuer (ab 2009) für Spender und Stifter ergeben können. Den zweiten Vortrag zum Stiftungsteuerrecht hielt Dirk Sombrowski von der Oberfinanzdirektion Münster. Von ihm konnten die Zuhörer aus erster Hand erfahren, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit eine Stiftung von den Finanzbehörden als steuerbegünstigt eingestuft wird. Sombrowski griff dabei auf typische Problemfälle zurück, anhand derer er verdeutlichte, wie der Zweck und die Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung aus Sicht der OFD ausgestaltet sein müssen. Abschließend befasste sich Privatdozent Dr. Thomas von Hippel (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, zurzeit Lehrstuhlvertreter an der Ruhr-Universität Bochum) mit dem Steuerrecht grenzüberschreitender Stiftungen. Ausgangspunkt seiner Betrachtung war die sog. Stauffer-Entscheidung des EuGH, nach der ausländischen Körperschaften nicht schon deswegen die G...