Angesichts der Garantie von Eigentum und Erbrecht (Art. 14 GG) mangelt die Bewertungsbasis. Das Bundesverfassungsgericht hat für eine Reform der Erbschaftsteuer festgestellt: Die Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs nach § 19 Abs. 1 ErbStG verstoße gegen das Grundgesetz, weil "sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht genügt".
Das gilt im Sinne des genannten Prinzips der Leistungsfähigkeit; praktisch steht es vor allem im Kontext der Unternehmensbewertung (s. VI.). Allgemeiner Natur ist der steuerliche Effekt, der durch fortlaufende Geldentwertung erzielt wird. Wir sahen schon: Durch maßlose Steigerung von Papier- und Buchgeld (Ersatzgeld) wird staatlich inflationiert. Der Gewohnheitsfaktor vermittelt uns das als unbedenklich, lässt die dabei wirkende Geldpolitik praktisch als Naturgesetzlichkeit erscheinen.
Die fatale Wirkung zeigen unsere Rechtskategorien. Die sinkende Kaufkraft der Geldeinheit (z. B. Euro), die gemeinhin als "Preissteigerung" empfunden wird, ist nur das Ergebnis. Die Ursache ist, dass überproportionales Geldmengenwachstum das Austauschverhältnis von Geld zu allen anderen Gütern in der Realwirtschaft im Zeitablauf zulasten des Geldes verschiebt. Nominal fixierte Schuldversprechen (Geldbetragsschulden) verlieren damit Wert. Das gilt für die Banknoten wie in privaten Schuldverhältnissen: Inflation entschuldet die Schuldner zulasten der Gläubiger. Beispiele geben regelmäßig z. B. Ansprüche auf Darlehensrückzahlung (§ 488 Abs. 1 Satz 2 BGB) und Miete (§ 535 Abs. 2 BGB). Allgemein betroffen sind Eigentumspositionen (Vermögenspreisinflation).
Wertbeständig sind Geldwertschulden, z. B. Ansprüche auf Schadensersatz (§ 249 Satz 1 BGB) und inflationsgeschützte Schuldverschreibungen. Vertragliche Wertsicherungsklauseln sind aber gesetzlich nur begrenzt zulässig (s. IX.3.). Inflationierung ist so ein mächtiges Ordnungsinstrument, mit dem politisch Entschuldung betrieben wird: Nominalschulden werden später mit "billigem" Geld bezahlt. Das ist Besteuerung ohne gesetzliche Grundlage. Eine gigantische Vermögensverschiebung, wie die Praxis belegt (s. 3. und VII.).