1. Geld, Papierwährung und Nennwertprinzip
Bewertung und Werte drücken wir gewöhnlich aus in Geld, also in einer Währungseinheit (z. B. Euro; s. Berichtswährung, § 244 HGB). Im Rechtsverkehr nutzen wir Geld als allgemeines Tauschmittel, indem wir schuldrechtlich ein wertmäßiges Austauschverhältnis vereinbaren mit dem Preis (z. B. für eine Ware oder Dienstleistung). Wir sprechen von einer Geldschuld, z. B. dem Kaufpreis (§ 433 Abs. 2 BGB).
Währungsrechtlich wird Geld als Recheneinheit fixiert: Bei uns ist der Euro als Währung das gesetzliche Zahlungsmittel. Praktisch stehen dafür denominiert papierne Euro-Banknoten (Stückelung: 5, 10, 20, 50, 100 EUR usw.) und geprägte Euro-Münzen (Stückelung: 1 und 2 EUR sowie 1, 2, 5, 10 Euro-Cent usw.). Neben die körperlichen Geldstücke treten in großem Maße im bargeldlosen Zahlungsverkehr das ebenfalls in Euro bezeichnete Buch- bzw. Giralgeld. Insgesamt ist der Euro als Papierwährung nur Ersatzgeld (s. 2.).
Der Gesetzgeber spricht zivilrechtlich von "Geldschuld" (§ 244 BGB) und "Geldsortenschuld" (§ 245 BGB). Er gibt aber keine Definitionen. Unsere Währungsordnung baut auf den Nennwert. Danach gilt auch im Zeitablauf die Gleichung: 1 EUR = 1 EUR (Nennwertprinzip). Wer also ein fünfjähriges Darlehen über 1.000 EUR aufnimmt, hat am Laufzeitende das Darlehen als Geldschuld von 1.000 EUR zurückzuzahlen (§ 488 Abs. 1 Satz 2 BGB; beachte zum Wertschutz IX.3.).
2. Inflation: variable Währungspraxis
"Währung" bezeichnete ursprünglich das Gewicht und die Feinheit der zirkulierenden Münzen in Gold und Silber, stand dafür als Gewährleistung (Goldwährung). Mit Aufgabe des Goldstandards von Bretton Woods (1944) im Jahre 1971 durch US-Präsident Richard Nixon gelten weltweit maßlose Papierwährungen. Die fixen Zahlen als Rechengrößen täuschen. Sie signalisieren Stabilität, obwohl weithin der Geldwert inflationär schwindet.
Ein Liter als Maßeinheit ist ein Liter: Heute so wie vor dreißig und auch noch in dreißig Jahren. Bei der Währungseinheit als Rechengröße gilt zwar bisher rechtlich die Gleichung ein Euro gleich ein Euro (Nennwertprinzip). Im Zeitablauf ist das aber ein Trugschluss: Steigt die Geldmenge schneller als die Gütermenge, verliert die einzelne Geldeinheit (z. B. ein Euro) an Kaufkraft. Das ist Inflation, die wir an steigenden Preisen spüren. Sie ermöglicht staatliche Geldmanipulation, den stillen Eingriff in Vertrags- und Vermögensverhältnisse (Eigentum, Erbrecht).
Das wird kräftig genutzt, wie folgende Beispiele zeigen. Halten wir zunächst fest: Geld wird funktional zutreffend als Wertmesser bezeichnet. Es beziffert die von Vertragsparteien vereinbarte Wertrelation. Ohne beständigen Wertmaßstab bauen aber Bewertungen und Vermögensverhältnisse auf Treibsand. Historisch belegen das alle Papierwährungen, die nur auf dem Vertrauen in den Staat gründen (fiat money; sog. Ersatzgeld, s. VII.2.).