1. Vertragsfreiheit
Für die Praxis steht angesichts der weltweit massiven Inflationierung die Frage zentral: Wie kann Vermögen geschützt, namentlich vertraglich Wertschutz gewährleistet werden? Grundsätzlich bietet die Vertragsfreiheit (Art. 2 GG, § 241 BGB) die Möglichkeit, privatautonom in einem Vertrag zwischen den Parteien den Wertschutz zu regeln (beachte aber 4., 5.). Bei der Bewertung von Vermögen und Unternehmen wird im traditionellen Bilanzdualismus differenziert nach "Fremdkapital" (s. 2.) und "Eigenkapital".
Für Unternehmensbeteiligungen (Aktien, Geschäftsanteile) ist schon geklärt: Gesellschaftsrechtliche Positionen vermitteln dem Inhaber einen realwirtschaftlichen Anteil am Unternehmensvermögen; ihr Gehalt bleibt grundsätzlich von Preisschwankungen (Inflation) und sogar Währungsschnitten unberührt (s. VI.2.). Bilanzrechtlich geht es dort allgemein um klassisches "Eigenkapital" (§ 266 Abs. 3 A., § 272 HGB).
Bei Hybridkapital, das in einem Finanzinstrument eigen- und fremdkapitaltypische Elemente schuldrechtlich verbindet, ist abzustellen auf den Einzelfall. Genannt seien z. B. atypische stille Gesellschaften (s. §§ 230 ff HGB), gewinnabhängig und/oder mit (Wandel-)Optionen gestaltete Unternehmensanleihen (§ 221 Abs. 1 Satz 1 AktG) sowie Genussrechte, die ebenfalls schuldvertraglich Beteiligungspositionen einräumen (§ 221 Abs. 3 AktG). Eigentumskräftige Positionen können bestehen.
2. Indexierung (Fremdkapital)
Beim in der Unternehmensfinanzierung weithin üblichen Fremdkapital (z. B. Anleihen; § 266 Abs. 3 C. HGB) erleidet der Gläubiger als Kapitalgeber inflationsbedingte Einbußen (s. V.1.). Dagegen schützen inflationsindexierte Wertpapiere. Sie bieten vertraglich neben relativ niedrigen Basiszinsen eine variable Zinskomponente, die gekoppelt ist an einen Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR); höherer Marktzins gleicht durch die Preisklausel im Vertragsverhältnis inflationsbedingten Wertverlust aus (s. noch 4.).
Entsprechende Indexpapiere gewinnen natürlich an Beliebtheit. Bei Unternehmensanleihen (corporate bonds) ist der Marktanteil von inflation-linked corporate securities noch relativ klein und wenig dokumentiert. Schutz vor Kaufkraftverlust versprechen großvolumige Staatsanleihen, z. B. im Euroraum vor allem in Frankreich (seit 1997), Italien und Griechenland (2003); selbst Deutschland emittiert inflationsgeschützte Papiere (2006).
3. Allgemeiner Vertragsschutz (AGBs)
Für die Vertragspraxis kommen praktisch bei allen Finanzverträgen Klauseln in Betracht, die im Zeitablauf den Wert eines Forderungsrechts sichern. Eine Schutzlinie ist der Zins. Verträge ordnen im Geschäftsverkehr die Risikolagen zwischen den Parteien (Chance-Risiko-Konstellationen). Dazu gehört im Gegenseitigkeitsverhältnis die Entlohnung. Sie wird z. B. beim Kredit im Zins als Preis für das Darlehen maßgebend kalkuliert mit Blick auf Risiko und Zeitwert. So begegnet bereits ein fixer Zins Inflationsverlust; ihn bannen kann ein variabler Zins (s. 2.; §§ 488 f BGB).
Wertschutz können Vertragsklauseln allgemein und speziell bieten. Genannt seien für Unternehmensanleihen (Schuldverschreibung auf den Inhaber, §§ 793 ff) sogenannte Bewertungsklauseln. Sie knüpfen den Anspruch auf Verzinsung an bestimmte Leistungs- bzw. Marktindikatoren, z. B. die Bonitätseinstufung des Anleiheemittenten durch Ratingagenturen (rating trigger): Wird der Bonitätsgrad gesenkt, steigt der Zins (bzw. vice versa) wie in den AGBs vereinbart. Das trägt der höheren (bzw. niedrigeren) Risikostufe Rechnung.
4. Wertsicherung: Preisklauselverbot
Die Vertragsfreiheit ist beim Wertschutz begrenzt. Gegen inflationsbedingte Verluste beim Geldwert wirken gemeinhin Vertragsklauseln, die eine Geldschuld anpassen mit einem – wie gezeigt – flexiblen oder mit einem natürlichen Wertmaß (z. B. Öl, Gold). Grundsätzlich verbietet aber der deutsche Gesetzgeber, den "Betrag von Geldschulden unmittelbar und selbsttätig durch den Preis oder Wert von anderen Gütern oder Leistungen" zu bestimmen, die "mit den vereinbarten Gütern oder Leistungen nicht vergleichbar sind" (§ 1 Abs. 1 PrKG).
Damit gilt das bisherige Indexierun...