1. Wert und Wertschutz (Geld-/Sacheigentum)
Eigentum und Erbrecht sind dauerhaft nur werthaltig auf einer klaren, soliden Rechtsbasis. Die Institutsgarantie (Art. 14 GG) gebietet dauerhaften Schutz für private Vermögensrechte. Angemessenes Bewertungsrecht muss dafür umfassend gedacht und praktiziert werden. Zur Angemessenheit gehört der Wertschutz, wo sich erhebliche Schwächen zeigen. Blicken wir im Anschluss an unsere Betrachtung von Geld und Währung auf Geldeigentum.
Verfassungsrechtlich wird "Geldeigentum" unter Art. 14 GG scheinbar dem Sacheigentum gleichgestellt. Es geht um geldwerte, auf Eigenleistung beruhende Forderungen (Ausschließlichkeitsrechte). Sie dienen privatnützig als materielle Basis persönlicher Freiheit. Im Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts betonen die Richter dazu die "Gleichwertigkeit von Sach- und Geldeigentum" als "eine der Funktionsgrundlagen des Art. 14 GG", kurz gefasst: "Geld ist geprägte Freiheit."
Differenziert wird nicht nach Betrags- und Wertforderungen (s. V.1.), aber beim Geldwert. Dieser sei "in besonderer Weise gemeinschaftsbezogen und gemeinschaftsabhängig" und bilde sich im Rahmen der staatlichen Währungshoheit und Finanzpolitik wesentlich durch das Verhalten der Grundrechtsberechtigten selbst, namentlich "über Preise, Löhne, Zinsen, wirtschaftliche Einschätzungen und Bewertungen". Da der Außenwert des Geldes von der Beziehung zu anderen Währungen und deren wirtschaftspolitischem Umfeld abhänge, könne der Staat den Geldwert nicht grundrechtlich garantieren, sondern "nur die institutionelle Grundlage und die individuelle Zuordnung gewährleisten".
Die Argumentation ist vertraut. Schon früher hatten Richter des Bundesverfassungsgerichtes mehrheitlich für die Deutsche Mark eine staatliche Wertgarantie abgelehnt, selbst angesichts einer "besorgniserregenden Praxis staatlicher Verschuldungspolitik." Verkannt wird: Die "institutionelle Grundlage" muss Maß und Wertgehalt umfassen, sonst läuft die Eigentumsgarantie leer. Austauschmöglichkeit und Gleichwertigkeit von Sachgütern und Geld zeigen sich mithin ebenso begrenzt, wie die richterliche Argumentation nicht überzeugt.
2. Europäische Währungsunion (Euro)
Die elementare Bedeutung des Eigentums bleibt. Seine wesentliche Freiheitsgarantie zu realisieren, benötigt viel mehr Beachtung und Anstrengung von uns allen. Das betrifft in der Europäischen Währungsunion besonders die europarechtliche Gemeinschaftsebene (Art. 109 j EGV), wo offenkundig eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik fehlt.
Offen ist auch, wie sich das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Währungsunion und jenen Staaten, die "nur" Mitglied der größeren und bisher u. a. haushaltpolitisch entscheidenden Europäischen Union sind, entwickelt. Jedenfalls gilt die europäische Rechtsgemeinschaft "Währungsunion" jetzt als "der hoheitliche Garant des Einlösungsvertrauens" der Gemeinschaftswährung Euro.
Das war ökonomisch schon bei Gründung der Währungsunion besorglich angesichts der historisch massiven Leistungsgefälle zwischen den Mitgliedstaaten. Die Weltwirtschaftskrise verschärft realwirtschaftlich die Spannungen (s. 3.), das zeigen die Risikoaufschläge bei den Staatsanleihen, die jetzt beim Verschuldungswettlauf zur Finanzierung der Notprogramme aufgelegt werden. Die Aufschläge treffen gegenüber Emissionen der Bundesrepublik Deutschland als Messlatte (Benchmark) praktisch alle Mitgliedstaaten, auch Frankreich und besonders z. B. Griechenland, Italien, Irland, Portugal und Spanien.
Das geht an die Lebensader. Denn auch der Euro ist schlichte Papierwährung: Schuldscheine, gedeckt nicht durch reale Werte (Gold, Silber), sondern nur durch "staatliches" Einlösungsversprechen der amorph wirkenden "Währungsunion" (Ersatzgeld; s. III.2.). Versprochene Papierwährungen haben bisher stets gegen ihren "inneren Wert" tendiert, also null. Gegenwärtige Entwicklungen verheißen keinen anderen Ablauf der Geschichte.
3. Weltwirtschaftskrise und Inflationierung
Die Staatshaushalte bieten historische Rekordmarken der Verschuldung, gepaart mit einer Politik des "billigen Geldes": Der nominale Leitzins liegt bei null in den beiden größten Volkswirtschaften Japan (schon seit 1995) und den USA. Dort allein schon sind die Summen gigantisch. Im Zuge der Finanzkrise haben die USA in Jahresfrist bis Ende 2008 aus Steuermitteln für Garantien und Direktzahlungen in den zahlreichen Notprogrammen bereits 8,7 Billionen US-Dollar bereitgestellt – das ist mehr, als die USA jemals für alle größeren Kriege in ihrer Geschichte aufgebracht haben.
Die Staatsschulden der USA stiegen auf rund 11 Billionen US-Dollar (Ende 2008), ca. 75 % des Bruttoinlandsprodukts; die Schulden von Privathaushalten un...