Prof. Dr. Jürgen Damrau (Herausgeber)
2. Auflage 2011, 2.394 Seiten, gebunden, mit CD-ROM, ca. 138,– EUR, gebunden ISBN: 978-3-935079-64-8
Endlich! Der bei Anwälten und Richtern gleichermaßen beliebte Kommentar erscheint nach 6 Jahren nun in der 2. Auflage. Einige Veränderungen gab es bei den 26 Kommentatoren, vornehmlich im Erbrecht tätige Rechtsanwälte. Die Konzeption des Werkes orientiert sich nah an den Bedürfnissen von Praktikern, die erbrechtliche Mandate zu lösen haben. Daher werden etwa Schnittstellen zu angrenzenden Rechtsgebieten – nicht nur dem Steuerrecht –, das Gebühren- und Vollstreckungsrecht und Fragen zur Beweislast behandelt.
Exemplarisch für den Aufbau der einzelnen Kommentierungen ist der bei § 2303 BGB: Allgemeines, Tatbestand, Rechtsfolgen, Verjährung, Verfahrensfragen, Steuerrecht, Angrenzende Rechtsgebiete, Gestaltungshinweise und Haftungsfallen. Riedel stellt dabei u. a. erfreulich kurz und dennoch ausreichend die durchaus schwierige Thematik dar, wie sich die einzelne Konstellationen bei Zugewinngemeinschaft auf das Pflichtteilsrecht von den Berechtigten auswirken. Unter § 1931 BGB stellt Tanck durch Tabellen die Möglichkeiten und die Erbteile je nach Güterstand sehr übersichtlich dar. Erfreulicherweise weist Tanck unter § 1924 BGB auf die Gesetzesreform zur Änderung des Erbrechts nichtehelicher Kinder hin, die vor dem 1.7.1949 geboren sind.
Nicht nur die Tabellen tragen zum Verständnis des Lesers bei, sondern auch viele Beispielsrechnungen und einige Muster. Gerade die vielen Beispiele von Lenz-Brendel veranschaulichen die rasch kniffligen Berechnungen bei der Anrechnung und Ausgleichung im Pflichtteilsrecht. Hilfreich ist, dass einzelne Gesetzesnormen außerhalb des Erbrechts wie aus dem StGB, LPartG oder dem Gemeinschaftsrecht kursiv an passenden Stellen abgedruckt sind.
Rißmann, der das Recht der Erbengemeinschaft kommentiert, listet etwa eine Vielzahl von bereits entschiedenen Einzelfällen im Zusammenhang von Verwaltungsmaßnahmen auf. Dies erleichtert dem Anwalt, seinen speziellen Fall sicher einzuordnen. Rißmann berücksichtigt die für den Praktiker begrüßenswerte Entscheidung des BGH vom 11.11.2009 (XII ZR 210/05) zum Verhältnis § 2038 zu § 2040 BGB. Wünschenswert wären Ausführungen dazu gewesen, welche Auswirkungen dieses Urteil auf weitere Konstellationen in dem Spannungsfeld haben kann.
Mit dem Urteil des BGH vom 28.4.2010 zur Bewertung von Lebensversicherungen setzt sich Riedel unter § 2325 BGB auseinander und zieht auch Rückschlüsse auf den nicht entschiedenen Fall der unwiderruflich eingeräumten Bezugsrechtseinräumung (ZErb 2010, 189). Die Kommentierung geht nur bei § 2050 BGB, aber nicht bei den §§ 2315, 2316 BGB auf das BGH-Urteil vom 27.1.2010 (ZErb 2010, 144) zur Auslegung der bei Notaren beliebten Klausel "vorweggenommene Erbfolge" ein.
Fazit: Der Praxiskommentar ist eines der Werke, das bei keinem Erbrechtler fehlen sollte. Er ist wissenschaftlich fundiert, verliert sich aber nicht in Theorien und stellt Meinungsstreitigkeiten auf den Punkt gebracht dar. Das Layout ist ansprechend. Eine Besonderheit stellt die beigefügte CD-ROM dar, mit der der gesamte Inhalt des Kommentars auf einen PC bzw. Laptop übertragen werden kann – nach den Erfahrungen des Rezensenten sehr hilfreich bei Reisen.