Zugleich Anmerkung zu den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. März 2008 und zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. Januar 2008
Einführung
Die Diskussion um die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer scheint kein Ende nehmen zu wollen. Bereits seit dem Jahr 2001 ergehen alle Steuerbescheide wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nur noch vorläufig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat an der nur vorläufigen Steuerfestsetzung nichts geändert. Eine endgültige Steuerfestsetzung ist erst nach dem tatsächlichen Inkrafttreten des geplanten Erbschaftsteuerreformgesetzes wieder möglich. Dies gilt allerdings nur solange, bis ein neues Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemacht wird. Die Vorläufigkeit könnte somit zum Dauerzustand werden.
A. Rechtssicherheit im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zu Recht auf die große Bedeutung der Rechtssicherheit für die Nachfolgeplanung hingewiesen. Die jahrlange Diskussion um die Zukunft der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer hat bei großen Teilen der Bevölkerung allerdings eine große Verunsicherung hervorgerufen. Die unklare Rechtslage hat vielfach zur Folge, dass Unternehmen und Privatpersonen die notwendige Regelung ihrer Nachfolge immer wieder aufs Neue hinausschieben und teilweise auch ganz unterlassen.
Neben der Frage der inhaltlichen Ausgestaltung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ist vor allem der Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Neuregelungen für die Nachfolgeplanung von entscheidender Bedeutung. Dieser wurde in den letzten Wochen und Monaten immer wieder nach hinten verschoben. Im Moment erscheint sogar zweifelhaft, ob der zuletzte genannte Termin – 1.7.2008 – realistischerweise eingehalten werden kann. Viele Bürger fürchten zudem, dass die Neuregelungen möglicherweise auch rückwirkend in Kraft treten könnten. Die bislang vorgelegten Gesetzesentwürfe sehen eine Rückwirkung zu Lasten der Steuerpflichtigen allerdings nicht vor. Gleichwohl erhalten solche Befürchtungen immer wieder neuen Auftrieb. Selbst das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite eine Erklärung veröffentlicht, in der es wörtlich heißt: "Das neue Recht soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten." Anlass für Irritationen sind auch die zahlreichen – und zuletzt oftmals geänderten – Vorschläge zu den Optionsrechten, die den Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen eine Wahl des neuen Rechts zu seinen Gunsten ermöglichen.
Anfang diesen Jahres hat die Finanzverwaltung des Bundes und der Länder in zwei Stellungnahmen zu einigen der Übergangsfragen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer Stellung genommen. Der nachfolgende Beitrag stellt die Auffassung der Finanzverwaltung vor und erörtert mögliche Handlungsempfehlungen für die Beratungspraxis.