Tagungsbericht 29. Berliner Steuergespräch
Einführung
Wendt wies auf die 179. Plenarsitzung des Bundestages am 25. September 2008 hin. Dort wurde der Tagesordnungspunkt "BilMoG" aufgrund einer Regierungserklärung zur Finanzmarktkrise verworfen. Die ursprünglich vorgesehenen Redebeiträge wurden lediglich zu Protokoll gegeben. Am 17.12.2008 finde eine Sachverständigenanhörung zum BilMoG statt. Auch die Steuerbilanz sei europäischen Einflüssen ausgesetzt. Die EU-Kommission arbeite an einem Vorschlag für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB).
Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) legte die Bundesregierung am 21. Mai 2008 ein umfassendes Reformwerk zur Modernisierung des HGB-Bilanzrechts vor. Das 29. Berliner Steuergespräch unter der Moderation von Michael Wendt befasste sich mit den Auswirkungen der geänderten handelsrechtlichen Vorschriften für die Steuerbilanz. Wendt begrüßte in seiner Einführung die Referenten und Podiumsgäste. Neben den Referenten Dr. Christoph Ernst und Prof. Dr. Christoph Spengel erörterten Ingetraut Meurer, Dr. Gabriele Rautenstrauch sowie Fritz Esterer die Zukunft der Steuerbilanz.
A. Grundzüge und steuerliche Auswirkungen des BilMoG
Ernst und Spengel stellten zunächst in einführenden Referaten die Grundzüge des BilMoG und dessen steuerliche Auswirkungen vor.
Nach Ernst seien Ziele des BilMoG-Entwurfs ebenso Deregulierung und die Schaffung einer vollwertigen und praxisgerechteren Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS wie verbesserter Informationsgehalt und bessere Möglichkeiten zur Kapitalaufnahme.
Spengel stellte in seinem Vortrag die steuerlichen Auswirkungen der BilMoG-Regelungen dar und erläuterte die Vorstellungen der Kommission zur Schaffung einer einheitlichen Gewinnermittlungsvorschrift.
B. Podiumsdiskussion
I. Sicht des BMF
Nach Meurer seien für das BMF die Beibehaltung der Maßgeblichkeit, der Verzicht auf die umgekehrte Maßgeblichkeit und die Steuerneutralität die entscheidenden Kernpunkte. Realisationsprinzip, Stichtagsprinzip, Einzelbewertungsgrundsatz, Saldierungsverbot und vermögensrechtliche Zuordnung nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise seien Elemente, die unverändert blieben und die bei der Abwägung, ob man eine eigenständige steuerliche Gewinnermittlung vornehme oder an der bisherigen Maßgeblichkeit festhalte, zu gewichten seien.
II. Sicht der Wirtschaft
Nach Esterer müsse sich Deutschland in Richtung IFRS bewegen. Zum einen ist dies der Weltstandard, nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für alle international tätigen Mittelständler. Außerdem müsse die Ausschüttungsbemessung geändert werden, um aus einem IFRS-Abschluss oder zumindest IFRS-nahen Abschluss ausschütten zu können.
1. Eigenständige Steuerbilanz oder Einheitsbilanz?
Esterer sei ein großer Verfechter der Einführung einer eigenständigen Steuerbilanz und plädiere dafür, nur noch ein handelsrechtliches und ein steuerliches Buch zu führen. Es solle ein eigenständiges Steuerbilanzrecht entwickelt werden, das parallel und separat zum handelsrechtlichen Buch stehe. Raum für die Weiterführung der Maßgeblichkeit bestehe wegen der immer stärkeren Durchbrechung und der Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit als wichtigem Eckpfeiler nicht mehr.
Die kapitalmarktorientierten Unternehmen hätten in Zukunft das Ziel, den IFRS-Abschluss zur Ausschüttung und eine einheitliche Steuerbilanz als Basis für die steuerliche Gewinnermittlung zu verwenden. Entscheidend sei aber, was der Mittelstand und die nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen wollen, da diese das Bild in Deutschland prägen. Dort bestehe naturgemäß ein starker Drang zur Einheitsbilanz. Dies könne nur bedeuten, dass in Zukunft eine eigenständige Steuerbilanz auch die Basis für eine Gewinnausschüttung sein muss.
2. Gesetzentwurf der Stiftung Marktwirtschaft
Zum Inhalt eines eigenständigen Steuerbilanzgesetzes verwies Esterer auf einen von der Stiftung Marktwirtschaft vorgelegten Vorschlag für ein eigenständiges steuerliches Gewinnermittlungsgesetz. Man habe sich dort bemüht, die IFRS als Ausg...