Zwischen dem 29.5.2009 und dem Tag der Verkündung des Gesetzes rechtskräftig abgeschlossene Zivilprozesse sind nicht unmittelbar betroffen. Nichtehelichen Kindern steht aber die Möglichkeit offen, neue Zivilprozesse zu führen, in denen über die Frage ihres Erbrechts nochmals neu entscheiden werden muss, ohne dass die anderen Parteien einwenden könnten, über die Frage der Erbberechtigung des nichtehelichen Kindes sei bereits entschieden worden. Dies ist zwar kritisch im Hinblick auf etwa entgegenstehende vorausgegangene rechtskräftige Entscheidungen. Gleichwohl ist diese Regelung angemessen gerade auch im Hinblick auf die notwendige Rückwirkung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?