Praxiskommentar Erbrecht,
Hrsg. von Prof. Dr. J. Damrau, RA und M. Tanck, RA/FAErbR,
zerb Verlag, Bonn, 4. Auflage 2020, geb. 2512 S., 159 EUR
Im vergangenen Jahr ist der Praxiskommentar Erbrecht in 4. Auflage erschienen. Bearbeitungsstand ist der 21.12.2019. Der Kommentar, der sich ausschließlich auf die Paragrafen des 5. Buchs des BGB konzentriert und zwischenzeitlich zurecht den Status eines Standardwerks genießt, erscheint damit ziemlich genau 5 Jahre nach der Vorauflage.
Die Neuauflage brachte Veränderung in der Autorenschaft mit sich: RiOLG Prof. Winfried Boecken, Rechtsanwalt Dr. Guido Krüger und Prof. Dr. Ralph Weber haben sich als Autoren zurückgezogen. Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek, Rechtsanwältinnen Jaana Kind und Kristina Völksen, Rechtsanwalt Dr. Thomas Gleumes und Regierungsrat Dr. Sebastian Trappe (ebenfalls lange Jahre Rechtsanwalt) sind hinzugekommen. Das erfahrene Autorenteam setzt sich damit auch weiterhin ganz überwiegend aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zusammen. Hier schreiben Praktiker für Praktiker, was in den Kommentierungen der einzelnen Paragrafen immer wieder positiv hervorscheint. Den einzelnen Kommentierungen sind teilweise Literaturverzeichnisse vorangestellt. Sie sind überwiegend in A. Allgemeines, B. Tatbestand und C. Rechtsfolgen gegliedert, sodann oftmals und je nach Paragraf ergänzt um Ausführungen zu Verfahrensfragen, Prozesstaktik, steuerrechtlichen Fragen, Haftungsfallen und/oder Gestaltungshinweisen. An vielen Stellen wird mithin "noch einen Schritt weiter" gedacht, was die tägliche Arbeit erleichtert und auch für den erfahrenen Praktiker einen erheblichen Mehrwert im Vergleich zu anderen Werken darstellt. Besonders hervorzuheben sind hier etwa die Kommentierungen von Rißmann zur Mehrheit von Erben (§§ 2032 ff.) und von Riedel zu §§ 2303 – 2314 BGB, § 2325 und §§ 2333 ff. BGB. Letzterer gibt dem Leser etwa im Rahmen seiner sehr detaillierten Kommentierung zu § 2311 BGB auch Übersichten mit Fundstellen zu (nicht) ansatzfähigen Aktiva und Passiva und ausführliche Hinweise zur Bewertung an die Hand. Aktuelle Diskussionen, wie etwa zur Belegvorlage und den Anforderungen an die Ermittlungspflichten des Notars im Rahmen von § 2314 BGB finden sich ebenfalls wieder.
Lange regte in seiner Rezension zur Vorlage an, aktuelle Literatur und Rechtsprechung durchgängig noch stärker zu berücksichtigen und auszuwerten (ZEV 2015, Heft 4, S. XII). Dieser Vorschlag hätte noch etwas konsequenter umgesetzt werden können. Allein zu Fragen der Wechselbezüglichkeit in einem gemeinschaftlichen Testament sind in den vergangenen fünf Jahren in beck-online beispielsweise mehr als 400 Entscheidungen veröffentlicht worden. Etwa an dieser Stelle wäre eine noch nähere Einordnung (was ist neu, was nur erneut wiedergegeben?) hilfreich gewesen. Im Übrigen fällt auf, dass Fachbeiträge in Aufsätzen eher selten zitiert werden. Letztlich ist das ein Klagen auf (sehr) hohem Niveau. Die Bearbeitungen sind von hoher Qualität. Der Kommentar ist uneingeschränkt zur Vervollständigung der eigenen Bibliothek zu empfehlen.
Dr. Cornel Potthast, LL.M., RA und FAErbR, Bonn
ZErb 4/2021, S. 162