Auch nach der Reform des Betreuungsrechts zum 1.1.2023 sind Vollmachtgeber und ihre Erben keineswegs so sicher wie sie vielleicht glauben. Wer über ein wenig emotionale Geschicklichkeit und zugleich über die nötige kriminelle Energie verfügt, findet weiterhin ein reiches Betätigungsfeld für den lukrativen Missbrauch von Vorsorgevollmachten.

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