Und wie liegen die Dinge bei einem vertraglichen Betreuungsverhältnis, das der Reformgesetzgeber "Vorsorgeverhältnis"[39] nennt? Gewährleistet die Reform auch hier die rechtstaatlich gebotene Sicherung?

[39] BT-Drucks 19/24445, 502.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge