Im SGB II soll in § 11a SGB II eine Nr. 7 eingefügt werden. Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind danach Erbschaften.[14]
Im SGB XII soll in § 82 SGB XII eine neue Nr. 9 angefügt werden. Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind danach Erbschaften.[15]
Im Bundesversorgungsgesetz soll in § 25d BVG eine Nr. 7 angefügt werden. Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind danach Erbschaften.[16]
[14] BT-Drucks 20/4360, 8 f.
[15] BT-Drucks 20/4360, 18, 39.
[16] BT-Drucks 20/4360, 19, 40.

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