▪ | Im SGB II soll in § 11a SGB II eine Nr. 7 eingefügt werden. Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind danach Erbschaften.[14] |
▪ | Im SGB XII soll in § 82 SGB XII eine neue Nr. 9 angefügt werden. Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind danach Erbschaften.[15] |
▪ | Im Bundesversorgungsgesetz soll in § 25d BVG eine Nr. 7 angefügt werden. Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind danach Erbschaften.[16] |
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