Zum 1.1.2023 gab es in Deutschland rund 6.700 Notare. Von diesen sind ca. 1.500 Nur-Notare und ca. 5.600 Anwaltsnotare. Die Anzahl der Notarinnen und Notare nimmt seit Jahren kontinuierlich ab, u.a. auch, weil offene Stellen mangels Bewerber nicht besetzt werden können. Dies führt dazu, dass die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen insbesondere in der Fläche zunehmend schwieriger wird.
Gerade als Erbrechtler sollten wir ein großes Interesse daran haben, dass den Bürgern ausreichend Notare und Notarinnen zur Verfügung stehen, die diese räumlich gut und zeitnah erreichen können. Die Errichtung notarieller Testamente bzw. Erbverträge, die Erstellung notarieller Verzeichnisse, die Beurkundung von Erbscheinen, die Beglaubigung von Erbausschlagungen und Erbauseinandersetzungsvereinbarungen sowie notwendige Urkunden zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge gehören zum erbrechtlichen Alltag und bieten (in der Regel) die Grundlage für eine vorsorgende und streitvermeidende Gestaltung bzw. effektivere Mandatsbearbeitung im Interesse der Beteiligten. Die langjährige Erfahrung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt im Erbrecht stellt dabei ein besonderes Pfund für die vorsorgende Gestaltung im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge dar. Denn gerade, wenn einem bewusst ist, wo man selbst oder der Gegner den Finger in die Wunde gelegt hat, kann man diese "Wunden" in der vorsorgenden Gestaltung für die Zukunft vermeiden.
Der ZErberus möchte daher diejenigen Kolleginnen und Kollegen in den Bereichen des Anwaltsnotariats einladen, zu überlegen, ob die notarielle Tätigkeit eine Perspektive für die weitere berufliche Tätigkeit ist. Für die Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung, die den gesamten Bereich der notariellen Tätigkeit abdeckt, stehen kompetente Kollegen und Kolleginnen in entsprechenden Lehrgängen zur Verfügung. Sie vermitteln das für die notarielle Fachprüfung und für die spätere Tätigkeit maßgebliche Fachwissen. Klausurenkurse ermöglichen es, sich auf die Prüfungssituation gut vorzubereiten und das Schreiben von Klausuren zu trainieren. Die Klausuren, die mittlerweile auch am PC geschrieben werden können, bilden einen wesentlichen Schwerpunkt der Fachprüfung, die mit einer mündlichen Prüfung abschließen. Prüfungsaufgaben aus den abgeschlossenen Prüfungskampagnen können auf der Seite https://www.pruefungsamt-bnotk.de/ heruntergeladen werden
Die Bestellung zum Notar bzw. zur Notarin ist nach fünf Jahren rechtsanwaltlicher Tätigkeit, vor Vollendung des 60. Lebensjahres und nach bestandener Fachprüfung möglich. Es lohnt sich, sich der Mühen der notariellen Fachprüfung zu unterziehen, um einen der schönsten Berufe – neben der anwaltlichen Tätigkeit – ergreifen zu können.
ZErb 4/2024, S. I