Nach den Vorträgen berichteten die Podiumsgäste. Bernhardt erläuterte zunächst die zwei wesentlichen Gründe für eine umfassende Erbschaftsteuerreform. Zum einen bestehe der politische Wille, den Unternehmensübergang steuerlich günstiger zu gestalten als bisher. Zum anderen erfordere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer sowie zum Bewertungsrecht eine gesetzliche Neuregelung. Nach Ansicht von Bernhardt werde es bei der Reform eine Vielzahl von Änderungen geben. Es komme aber weder eine Abschaffung der Erbschaftsteuer noch eine Gesetzgebung durch die Länder in Betracht. Auch werde die Erbschaftsteuer nicht in die Einkommensteuer integriert. Änderungsbedarf sah Bernhardt an fünf wesentlichen Punkten: Die Verkürzung der Behaltensfristen, die mangelnde Abschmelzregelung, die Lohnsummenklausel, die Doppelbelastung durch Einkommensteuer und Erbschaftsteuer und die Tarife in den Steuerklassen II und III. Bernhardt ging davon aus, dass die parlamentarischen Beratungen vor der Sommerpause abgeschlossen werden könnten. Das Gesetz könnte zwei Monate nach Verabschiedung in Kraft treten, sodass bei Verabschiedung Ende Juni ein Inkrafttreten zum September oder Oktober denkbar wäre.
Thiele bemerkte eingangs, dass man von einem zustimmungsfähigen Gesetz noch weit entfernt sei. Die Koalition wolle ein Aufkommen von 4 Mrd. EUR sicherstellen. Da das Durchschnittsaufkommen der Erbschaftsteuer der letzten zehn Jahre 3,2 Mrd. EUR betragen habe, werde eine erhebliche Steuererhöhung beabsichtigt. Thiele kritisierte, dass das Bewertungsrecht in einer Rechtsverordnung und nicht im Gesetz geregelt werden solle. Thiele sah in der Verlängerung der Behaltensfrist einen Bruch der Koalitionsvereinbarung und befürchtete, dass der Mittelstand durch die Reform unangemessen getroffen werde.
Pronold führte aus, dass die Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe gemeinsam ein Ergebnis vorgelegt habe. Man könne aber über alles noch einmal reden, wobei man aber die verfassungsrechtlichen Vorgaben beachten müsse. Im Gegensatz zum ursprünglichen Abschmelzmodell sollen nun pauschal 15 % des Betriebsvermögens besteuert werden, um der Abgrenzungsfrage von produktiven und unproduktiven Vermögen entgegenzuwirken. Der Gesetzesentwurf sehe eine 85 % Verschonung vor, was verfassungsrechtlich an Bedingungen geknüpft werden müsse. Wenn das Betriebsvermögen innerhalb der nächsten 15 Jahre veräußert werde, gebe es für die Verschonung keinen Grund mehr. Umstrukturierungen werde man aber berücksichtigen. Für Entnahmen habe man deshalb eine Reinvestitionsklausel geplant. Ein ratierliches Abschmelzen sei über die 70-Prozent-Lohnsummenklausel erreichbar.
Schick sah den Bedarf, einen Ausgleich zwischen Menschen, die erben, und denen, die nicht erben, herbeizuführen, um gleiche Startchancen sicherzustellen. Fraglich sei, ob mit Blick auf die Steuerklassen II und III die Erbschaftsteuer den verschiedenen Entwicklungen der heutigen Gesellschaft gerecht werde. Außerdem nehme man derzeit die Vereinfachung der Steuergesetzgebung noch nicht ernst genug.