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ZErb 05/2010, Das Testament älterer Menschen / II. Ältere Menschen und Recht

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1. Der Begriff "ältere Menschen"

Die Möglichkeit, älteren Menschen besondere Angebote für die Gestaltung letztwilliger Verfügungen zu machen, setzt zunächst voraus, dass ältere Menschen eine rechtlich zugängliche Gruppe sind. Mit anderen Worten: Gibt es rechtlich überhaupt "ältere Menschen"? Bei "Wikipedia"[6] wird bei dem Eintrag "Alte Menschen" unter dem "Erscheinungsbild" der Senioren darauf hingewiesen, dass ältere Menschen unter anderem häufiger an Krankheiten, insbesondere Alterserkrankungen, leiden. Ältere Menschen finden auch sonst Erwähnung, wenn es um "Seniorenreisen", "Altenzentrum", "Altenheim" oder den "Seniorenteller" geht. Gleichwohl hat der Begriff für den Juristen zunächst etwas Unbestimmtes, fehlt es doch an einer den §§ 104 und 106 BGB vergleichbaren Vorschrift.[7] Es lässt sich allerdings nicht leugnen, dass es eine gesellschaftliche Gruppe von Menschen gibt, die als ältere Menschen "behandelt" und sich selbst (wahrscheinlich in geringerer Zahl) der Gruppe älterer Menschen zugehörig fühlen. Auf diese Fragen soll hier jedoch nicht näher eingegangen werden.[8]

[6] http://de.wikipedia.org/wiki/Alte_Menschen.
[7] Die Weltgesundheitsorganisation hält Menschen ab 60 für älter. Die weit verbreitete Zeitschrift "Seniorenratgeber" richtet sich "an alle über 50".
[8] Vgl. Herring, Elder People in Law and Society (Oxford 2009), S. 3 ff; Roth, AcP 2008, 457 ff.

2. Ältere Menschen und Recht

Auch wenn der Begriff "ältere Menschen" oder ähnliches nicht gesetzlich definiert oder auch nur vorausgesetzt wird, wird die Existenz älterer Menschen rechtlich nicht schlechthin ignoriert. Allerdings ist häufig ein genauerer Blick erforderlich, um rechtliche Probleme im Zusammenhang mit älteren Menschen zu finden, sieht man einmal von §§ 33 Abs. 1, 35 SGB VI ("Rente wegen Alters") ab.[9]

Ähnlich wie im angelsächsischen Rechtskreis werden in ...

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