Auf einen Blick

In der Rechtsprechung ist auch weiterhin umstritten, ob dem Verlangen einer Nutzungsentschädigung durch die Mehrheit der Miterben eine Aufforderung zum Auszug vorangehen muss oder ob die bloße Aufforderung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung als Neuregelungsverlangen gem. § 745 Abs. 2 BGB zu qualifizieren ist. Eine ausdrückliche höchstrichterliche Stellungnahme zu dieser Frage ist bisher nicht erfolgt.

Orientiert man sich am Ziel der die Nachlassimmobilie nicht nutzenden Miterben, wird man davon ausgehen können, dass die Aufforderung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung als Neuregelungsverlangen gem. § 745 Abs. 2 BGB zu qualifizieren ist.

Im Hinblick auf die in erheblichem Maße divergierende Rechtsprechung der verschiedenen Landgerichte und Oberlandesgerichte wird dem die Nutzungsentschädigung begehrenden Miterben in der anwaltlichen Praxis dennoch zu raten sein, den nutzenden Miterben deutlich vor die Wahl der Zahlung bzw. des Auszugs zu stellen. Eine höchstrichterliche Stellungnahme bleibt abzuwarten.

Autor: Von Jaane Kind , Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Mannheim

ZErb 5/2019, S. 111 - 115

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